„Das Risiko einer Ausbreitung der Viren über Wildvögel in Geflügelhaltungen und andere Vogelbestände ist hoch. Häufig übertragen wildlebende Wasservögel den Erreger auf gehaltenes Geflügel. Ebenso kann das Virus durch Kotanhaftungen an Schuhen und Geräten in Geflügelhaltungen gelangen“, so das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA).
Das BVLA appelliert deshalb weiterhin eindringlich an alle Geflügelhalter: „Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen, um die Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände und daraus folgenden Erkrankungen Ihrer Tiere vorzubeugen. Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel hält, wird dringend aufgefordert, die nachfolgenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das gilt auch für Kleinsthaltungen im privaten Bereich, für Hobby-Geflügelhalter.“
Weitere Maßnahmen: Geflügel sollte in geschlossenen Ställen oder wildvogeldichten Volieren gefüttert und getränkt werden. Schuhe sollten vor dem Betreten und Verlassen des Stalls gewechselt werden. Geflügel sollte in Stallungen mit wildvogelsicherem Auslauf gehalten werden. Halterinnen und Halter von Geflügel müssen – unabhängig von der Bestandsgröße –, dafür sorgen, dass ihre Gehege einen Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zuverlässig verhindern. Das kann beispielsweise durch eine dichte Überdachung durch ein engmaschiges Gitter, Netz oder eine Dachabdeckung sowie eine seitliche Begrenzung mit einem engmaschigen Netz mit einer Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter erfolgen.“
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beobachtet die weitere Entwicklung und entscheidet über mögliche weitere Maßnahmen: „Derzeit besteht keine amtlich angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel im Städtedreieck. Jeder Tierhalter, jeder Tierhalter ist aus seiner Verantwortung seinen Tieren gegenüber verpflichtet eigenständig Schutzmaßnahmen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass sich die Tiere nicht anstecken können.“
Menschen können sich in seltenen Fällen mit der Geflügelinfluenza anstecken. „Dazu ist allerdings ein intensiver, direkter Kontakt zu infiziertem Geflügel mit hoher Viruslast notwendig. Tote und kranke Tiere sollten daher nicht angefasst werden. Außerdem sollten die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden: Das bedeutet regelmäßiges Händewaschen, Abstand zu Wildgeflügel zu halten und dieses nicht zu füttern. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen, da frei laufende Hunde mit potenziell infiziertem Wildgeflügel in Kontakt kommen und so zur Verbreitung des Virus beitragen können“, so das BVLA.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema sind auf der Webseite des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden.