Gericht erklärt Binder-Kündigung für unwirksam Tanztheater will in Berufung gehen

Wuppertal · Das Tanztheater hat sich am Donnerstagnachmittag (13. Dezember 2018) zu dem Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichts vom Vormittag geäußert. Das Tanztheater würde die Auffassung des Gerichts nicht teilen, heißt es in einer Mitteilung.

 Blick in die Verhandlung vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht. Rechts im Bild Adolphe Binder.

Blick in die Verhandlung vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht. Rechts im Bild Adolphe Binder.

Foto: Dirk Lotze

Man gehe weiter von einer gültigen Kündigung aus.

Die Mitteilung im Wortlaut:

"Am 13.12.2018 hat der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Wuppertal wegen der fristlosen Kündigung der Intendantin, Frau Adolphe Binder, stattgefunden. Der Sachverhalt ist erörtert worden. Die Kammer ist zu der Auffassung gelangt, dass die vorgetragenen Kündigungsgründe die fristlose Kündigung vom 13.07.2018 nicht tragen können. Demgemäß hat das Arbeitsgericht mit Urteil vom 13.12.2018 festgestellt, dass die fristlose Kündigung vom 13.07.2018 nicht wirksam sein soll.

Diese Auffassung teilt das Tanztheater nicht. Sobald das Urteil mit abgesetzten Entscheidungsgründen vorliegt, wird deshalb gegen das Urteil durch das Tanztheater Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt werden mit dem Ziel, dass das Landesarbeitsgericht das angefochtene Urteil aufhebt und die Kündigung bestätigt. Da das Tanztheater davon ausgeht, dass die Kündigung wirksam und das Urteil des Arbeitsgerichts fehlerhaft ist, wird auch eine Weiterbeschäftigung von Frau Binder in der Zwischenzeit nicht erfolgen."

Zur Entscheidung des Arbeitsgerichts: hier klicken!

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