Tag des Artenschutzes 2024 Appell: Lebensraum für Steinkäuze schaffen

Wuppertal · Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Wuppertal möchte anlässlich des Tages des Artenschutzes auf den Steinkauz (Athene noctua) aufmerksam machen. Für die landesweit gefährdete Tierart hat Nordrhein-Westfalen mit zwei Drittel des gesamtdeutschen Brutbestandes eine besondere Verantwortung.

 Das  Wuppertaler Rathaus.

Das Wuppertaler Rathaus.

Foto: Achim Otto

Die kleine Eule mit den großen Augen repräsentiert als Leitart – also eine für ein Biotop typische Art – durch ihre Lebensraumansprüche eine ganze Lebensgemeinschaft von oft ebenfalls gefährdeten Tieren und Pflanzen. Sie steht mit ihrem Vorkommen maßgeblich für eine hohe biologische Vielfalt.

Steinkäuze brauchen zum Leben offene Wiesen mit kurzem Gras und Weiden, in Kombination mit einer Landschaft, in der es Kopfbäume, Hecken oder alten Streuobstgärten gibt, die geeignete Nistplätze bieten. Das können alte Baumhöhlen, Nischen an Gebäuden und Viehställen oder auch angebrachte Niströhren sein.

Wer jetzt im März abends an der Düssel spazieren geht, kann mit etwas Glück schon eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang die Balzrufe des Steinkauzes hören und den gefiederten Jäger vielleicht sogar beim Regenwurm- oder Feldmausfang beobachten.

Im Stadtgebiet Wuppertal ist das Vorkommen des Steinkauzes rückläufig. Die Lebensbedingungen für die Art lassen sich verbessern durch das Anbringen von Nisthilfen, die Entwicklung und Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbäumen und baumbestandenem Grünland sowie die Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt (E-Mail: Untere-Naturschutzbehoerde@stadt.wuppertal.de) berät und unterstützt gerne bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Der Tag des Artenschutzes (UN World Wildlife Day) ist ein im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführter Aktions- und Gedenktag. Er findet jährlich am 3. März statt: Durch das am 3. März 1973 unterzeichnete Abkommen sollen bedrohte wildlebende Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort