Kämmerer Bunte nimmt Stellung Stadt steckt in der Grundsteuer-Zwickmühle

Wuppertal · Kämmerer Thorsten Bunte sieht Wuppertal durch die kurzfristigen Entscheidungen des Landes in Sachen Grundsteuerreform in die Enge getrieben. Der Rat müsse jetzt zwischen zwei Handlungsalternativen wählen, die beide wenig erfreulich seien.

Stadtkämmerer Thorsten Bunte sieht auf die Wuppertaler Politik eine schwere Entscheidung in Sachen Grundsteuer zukommen – und kritisiert das Land dafür.

Foto: Stadt Wuppertal

Klar ist: Zum 1. Januar 2025 müssen Kommunen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Steuer auf Grundstücke und Bauten auf Basis neuer Bewertungen berechnen. Diese Grundsteuer zahlen Immobilieneigentümer genauso wie – über die Nebenkosten – alle Mieter. Im Durchschnitt belastet das jeden Wuppertaler mit 216 Euro pro Jahr. Ein Wert, der leicht unter dem Landesmittel in NRW liegt. Aktuell arbeitet die Steuerabteilung mit Hochdruck daran, die von den Finanzämtern Barmen und Elberfeld übermittelten Daten für die rund 110.000 neu bewerteten Objekte in Wuppertal in das städtische System zu übernehmen.

Klar ist auch: Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler strebt die Stadt nach eigenen Angaben die mit der Reform angekündigte Aufkommensneutralität an. Noch nach altem Recht wurden im städtischen Haushalt für 2025 rund 80 Millionen Euro eingeplant. Daran soll sich auch nach Umsetzung der Grundsteuerreform erstmal nichts ändern.

Das Problem: Die neuen Bewertungsgrundlagen führen nach aktuellen Hochrechnungen (nicht nur in Wuppertal) dazu, dass die Steuer für Wohngrundstücke künftig deutlich höher ausfällt, während für Geschäftsgrundstücke deutlich weniger gezahlt werden muss. Die Größenordnungen sind dabei erheblich: Die Kalkulationen der Stadt ergeben, dass Geschäftsgrundstücke im Durchschnitt um rund 45 Prozent entlastet werden, während Wohngrundstücke im Durchschnitt um rund 30 Prozent mehr belastet werden würden. „Im individuellen Fall kann dies nochmal deutlich mehr oder weniger sein“, so Thorsten Bunte.

Aus diesem Grund hatten die Städte frühzeitig vom Land gefordert, diese Belastungsverschiebungen durch unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für die beiden Objekt-Arten wirksam abzufedern, und zwar landesweit einheitlich: „So haben es auch andere Bundesländer längst gelöst. Mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben von NRW-Finanzminister Optendrenk zur Einführung differenzierter Hebesätze soll das jetzt jede Kommune für sich selbst lösen. Damit erweist das Land auch der Stadt Wuppertal aber einen Bärendienst“, ärgert sich Bunte.

Das Land will, dass die Kommunen die Hebesätze in eigener Regie so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden. Für die unterschiedlichen Hebesätze müssten sie laut Bunte dann aber auch individuell verfassungsrechtlich haltbare Erklärungen finden, um vor Klagen geschützt zu sein. Das wäre sehr kompliziert und rechtsunsicher, Debatten wären jedenfalls genauso vorprogrammiert wie für den Fall, dass man beim einheitlichen Hebesatz mit den Belastungsverschiebungen bleiben würde.

„Die Landesregierung hat das Thema nicht rechtzeitig gelöst und schiebt das Problem jetzt den Kommungen zu“, wird auch Oberbürgermeister Uwe Schneidewind in Sachen Grundsteuer deutlich. Und sieht sich dabei auf einer Linie mit der Position des Städtetags. Was als Flexibiliät verkauft werde, schaffe eine Rechtsunsicherheit, die das ganze System kippen könnte.

Fakt ist, dass Wuppertal bis Ende November eine der beiden Varianten als neue Hebesatzung beschließen muss. Sollte sich die Politik dabei für differenzierte Hebesätze im Sinne des Landes-Vorschlags entscheiden, gibt es aber auch noch eine andere hohe Hürde: „Ob die technische Umsetzung zum 1.1.2015 dann noch gelingen kann, ist zweifelhaft“, warnt Bunte, „da hängt ein langer Rattenschwanz dran ...“