Ab 1. März 2021 Sperrfrist für Gehölzschnitt beginnt

Wuppertal · Am 1. März 2021 beginnt wieder die Sperrfrist für Gehölzschnitte. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es dann verboten Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze bis 30. September 2021 abzuschneiden, um brütende Vögel zu schützen und deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu sichern.

 Symbolfoto.

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Foto: AWG

Die Erfahrungen des Ressorts Umweltschutz in den letzten Jahren haben gezeigt, dass im Februar der Wunsch auf Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums besteht. Eine allgemeine Aussetzung der Sperrzeiten ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Aufgrund der Witterung in der Zeit vom 1. Oktober letzten Jahres bis zum 1. März dieses Jahres stand ein ausreichender Zeitraum für die erforderlichen Schnittarbeiten zur Verfügung.

Bitte beachten: Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, kann je nach Schwere des angerichteten Schadens mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5.000 Euro bestraft werden.

Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, an Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen, an festgesetzten Bäumen in vielen Bebauungsplänen sowie an Gehölzen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

Im Internet sind die häufigsten Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Startseite von www.wuppertal.de.

Für eine telefonische Beratung stehen Thomas Riemey (0202/563-2622), Dirk Mücher (0202563-5542) und Karin Blume (0202/563-4605) von der Stadt Wuppertal zur Verfügung.

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