Stimmen zur Absage des verkaufsoffenen Sonntags "Sie ist offensichtlich rechtswidrig"

Wuppertal · Der für den 3. Dezember 2017 geplante verkaufsoffene Sonntag findet nicht statt. Das Verwaltungsgericht hat einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgegeben. Hier einige Reaktionen.

 Silke Iffländer.

Silke Iffländer.

Foto: ver.di

Silke Iffländer, kommissarische ver.di-Geschäftsführerin im Bezirk Wuppertal-Niederberg: "Das Verwaltungsgericht konnte nach Antrag und Verfahren zu keiner anderen Entscheidung kommen. Nichts von dem, was letztes Jahr nach den Gerichtsverfahren an Standards verabredet wurde, findet Berücksichtigung. Auf dieser Basis konnten wir die beantragte Verkaufsöffnung nur ablehnen. Sie ist offensichtlich rechtswidrig. Trotz unserer ablehnenden Stellungnahme und der Ankündigung einer gerichtlichen Klärung wurde dem Antrag in der Ratssitzung am 13. November 2017 stattgegeben. Da muss man sich schon die Frage nach der politischen Verantwortung der Entscheidungsträger im Rat stellen. (…) Wir betrachten schon den Anlass 'Weihnachtsmarkt‘ selbst nicht als taugliche Begründung. Der zusätzliche Anlass mit 20 Tonnen Schnee ohne überzeugende Begründung macht es nicht besser." (…) Es scheint, als würden sich Stadt und Antragssteller bereits auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Veränderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ausruhen. Da-vor kann ich nur warnen. Ein neues Gesetz bringt den Gemeinden nicht mehr Rechtssicherheit, sondern weniger. Rechtssicher können verkaufsoffene Sonntage nur auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung geplant werden, so wie jetzt auch. Diese Spielregeln sind allen bekannt und überfordern niemanden. Wir fordern die Beteiligten auf, sich auf die Verabredungen zu besinnen und von rechtswidrigen Planungen Abstand zu nehmen."

Alexander Schmidt, Vorsitzender der FDP-Fraktion: "Dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die rechtlichen Einschätzungen der Stadt Wuppertal nicht teilt und Wuppertal wiederholt Prozesse verliert, geschieht immer häufiger. Wir möchten uns daran nicht gewöhnen müssen. Die Leidtragenden sind Elberfelder Geschäftsinhaber, die für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag viel Geld investiert haben, und die Kunden, die sich auf einen zusätzlichen Einkaufstag gefreut haben. (…) Wuppertal verliert aufgrund der miserablen rechtlichen Beratung seine Glaubwürdigkeit und damit auch seine Attraktivität für Gewerbetreibende. (…)"Wuppertal kann es sich schlicht nicht leisten, regelmäßig mit Negativschlagzeilen in den Medien zu stehen. Wir müssen ein verlässlicher Partner für den Einzelhandel sein und die zu fassendenden Beschlüsse müssen gut vorbereitet und entsprechend wasserdicht sein. Die jetzige Situation sollte einigen im Rathaus peinlich sein. Wir empfehlen der Verwaltungsspitze dringend das Gespräch mit den betroffenen Einzelhändlern zu suchen und dafür zu sorgen, dass der Vertrauensverlust nicht allzu groß ausfällt. Für die Zukunft haben wir den Anspruch an die Verwaltung, dass wir besser vorbereitete Drucksachen zur Abstimmung vorgelegt bekommen, denn auch wir müssen uns auf die dort getroffenen Aussagen als Beratungsgrundlage verlassen können."

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Linken: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, denn die Einrichtung einer so genannten Winter-Wunder-Welt ist nicht geeignet, die gesetzlichen Vorgaben für eine Sonntagsöffnung zu gewährleisten. Auch die zur erwartenden Besucherinnen- und Besucher-Zahlen für den verkaufsoffenen Sonntag in Barmen sehen wir als fraglich an. Auch hier operiert die Stadt und die Veranstalter mit aus der Luft gegriffenen Zahlen, um unserer Meinung nach, die Gesetzeslage zu umgehen. Aber wo kein Kläger ist, ist kein Richter."

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