Verwaltungsgericht Düsseldorf Kein verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld

Wuppertal · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Am kommenden Sonntag (3. Dezember 2017) dürfen die Geschäfte in Elberfeld nicht öffnen.

 Verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld. (Archivbild)

Verkaufsoffener Sonntag in Elberfeld. (Archivbild)

Foto: Rundschau

Vor knapp zwei Wochen hatte die Gewerkschaft verdi per Eilantrag Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Elberfeld eingelegt. Der Klage wurde gestern stattgegeben. Zur Begründung des Beschlusses hat das Gericht wie bereits in früheren Entscheidungen auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe hingewiesen.

Ein Weihnachtsmarkt in der Adventszeit könne zwar grundsätzlich ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung sein, dabei müsse aber der Elberfelder Lichtermarkt der Hauptgrund für die Besucher sein, die Innenstadt zu besuchen, und nicht die Öffnung der Geschäfte am Sonntag. Laut Verfassungsgericht habe die Stadt Wuppertal eine verlässliche Prognose darüber nicht geliefert.

Auch die Prognose über die erwarteten 20.000 Besucher der Wuppertaler-Winter-Weihnachtswelt, die 20 Tonnen Kunstschnee auf dem Kirchplatz verspricht, sei nicht ausreichend belegt.

Der verkaufsoffene Sonntag in Barmen am 10. Dezember wird wie geplant stattfinden.

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