Verkehr Radler will über die B 7 fahren

Wuppertal · Ulrich Schmidt findet die Bundesstraße weitaus weniger gefährlich als die Aue. Um legal radeln zu können, klagte er vor dem Verwaltungsgericht.

 Ginge es nach Ulrich Schmidt, hätte dieses Verbotsschild weichen müssen. Es wird ihm jedoch auch in Zukunft die B 7 als Fahrradstrecke verbieten.

Ginge es nach Ulrich Schmidt, hätte dieses Verbotsschild weichen müssen. Es wird ihm jedoch auch in Zukunft die B 7 als Fahrradstrecke verbieten.

Foto: Max Höllwarth

Ulrich Schmidt möchte sicher Fahrrad fahren und ist ein erklärter Freund legaler Wege. Seit die B 7 gesperrt wurde, kollidieren diese beiden Interessen. Zwischen Kasino- und Sophienstraße ist die Bundesstraße für Fahrradfahrer gesperrt. Radler sollen die Parallelstrecke über die Aue nutzen. "Dabei ist die Strecke viel gefährlicher", erklärt der 47-Jährige.

Schmidt verklagte die Stadt und verlangte eine Freigabe der Busspur. Jetzt sprach das Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Urteil. Dass seine Auseinandersetzung mit der Wuppertaler Verwaltung vor Gericht enden würde, das war Ulrich Schmidt am Anfang nicht bewusst. Etwa viermal die Woche radelt Schmidt, der sein Auto schon in den 90er Jahren verkauft hat, verbotenerweise über die B 7, um einen Freund zu besuchen.

Wenn die Polizei ihm auf seinem Weg begegnete, drückten die Beamten bisher immer ein Auge zu. "Zwei Mal habe ich Polizisten selber angesprochen und sie gefragt, ob ihnen bewusst sei, dass ich hier gar nicht Rad fahren darf." Die Beamten hätten abgewinkt und ihn knöllchenfrei passieren lassen. Der Radler war dennoch nicht zufrieden. "Ich habe keine Lust, mich illegal zu verhalten", erklärt Schmidt, der als Konsequenz eine schriftliche Beschwerde bei der Stadt einreichte.

Doch Beschwerde und Vorschlag, die Busspur freizugeben, wurden abgelehnt. Schmidt klagte und traf sich vergangene Woche mit zwei Vertretern des Wuppertaler Rathauses in Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht. Anderthalb Stunden legten beide Parteien ihre Argumente dar. "Die Stadt hat Sorge, dass, wenn die B 7 wieder freigegeben wird, die Radler auf der Busspur den öffentlichen Nahverkehr aufhalten", erklärt er die gegnerische Position.

Außerdem sei die B 7 eine so genannte Unfallhäufungsstelle. 75 Unfälle hätte es dort in den vergangenen anderthalb Jahren gegeben. "Aber Radler waren nie involviert", argumentiert Schmidt. Nun wurde seine Klage im Sinne der Stadtverwaltung abgewiesen. Die Umleitung sei zumutbar, urteilte die Richterin. "Ich bin entsetzt, dass das Gericht den Fall nicht besser geprüft hat", sagt Schmidt.

Er wird schweren Herzens das Urteil akzeptieren und die B 7 in Zukunft meiden: "Das ist zwar gefährlich, aber ich möchte mit meinem Rad legal unterwegs sein …"

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