Nur noch Form- und Pflegeschnitte

Die Schonzeit zum Schutz wilder Tiere und Pflanzen beginnt ab Sonntag (1. März 2015). Nur noch bis zum 28. Februar dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune, bewachsene Hauswände und Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, geschnitten werden dürfen.

Das teilt die Verwaltung mit.

Ab März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die der Beseitigung des Zuwachses und der Verkehrssicherheit dienen. Die Schonzeit dauert bis zum 30. September.

"Hecken und Gebüsche schaffen Nist-, Rückzugs- und Durchzugsorte sowie Nahrungsräume für Tiere und sind deswegen schonend zu behandeln. Auch bei Pflanzen, die von Vögeln häufig angeflogen werden oder in denen sie brüten, sind Pflegeschnitte einzustellen. Bäume mit Greifvogelnestern sind das ganze Jahr grundsätzlich geschützt. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz", heißt es. In begründeten Einzelfällen kann auch während der Sperrfrist das Roden und Abschneiden erlaubt werden. Ein formloser Antrag per E-Mail (umweltschutz@stadt.wuppertal.de) an das Ressort Umweltschutz genügt.

Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld zwischen 50 und 5.000 Euro bestraft. Bei Zweifeln und Fragen helfen die Mitarbeiter des Ressorts Umweltschutz, Telefon 563-5533 oder 563-5499.

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