Mit mit 102.400 Euro NRW fördert in Wuppertal zwei Familiengrundschulzentren

Wuppertal · In Wuppertal können die ersten zwei Familiengrundschulzentren an den Start gehen: Das Land fördert die offenen Ganztagsgrundschulen Am Hesselnberg und St. Antonius/Zur Schafbrücke mit 102.400 Euro.

Wuppertals Bildungsdezernentin Annette Berg.

Foto: Berg

„Die Mittel sollen dazu dienen, präventive Angebote an den Schulen zu bündeln und die Angebote zu verstetigen. Die Finanzierung des Eigenanteils für das Schuljahr 2026/2027 ist aus dem laufenden Budget gesichert“, erklärt die Stadtverwaltung.

Voraussetzungen für die Förderung waren demnach, dass die Familien im Mittelpunkt stehen und die Angebote niederschwellig sind. Denn: „Bildungschancen von Kindern hängen von vielen Faktoren ab. Dazu gehören das Engagement der Eltern und Ressourcen in der Schule. Familiengrundschulzentren haben zum Ziel, die Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler gleich welcher Herkunft zu erhöhen. Eltern können einbezogen und gezielt unterstützt werden.“

Mit Hilfe der Familienzentren soll die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Beratungsdienste oder die Anbindung an Sportvereine werden angestrebt. Lehrkräfte, OGS-Kräfte und weitere Fachkräfte an der Schule kümmern sich um individuelle Bedürfnisse der Kinder und Familien.

„Das ist eine gute Nachricht für uns“, freut sich Bildungsdezernentin Annette Berg. „Mit der Unterstützung vom Land können wir diese beiden Zentren erst einmal bis zum Ende des Schuljahres im kommenden Jahr unterhalten. Damit möchten wir ein multiprofessionelles Netzwerk zur Unterstützung der Familien im Quartier aufbauen und, wenn alles nach Plan läuft, die Zentren in den folgenden Jahren weiter ausbauen.“

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat sehr kurzfristig im Frühjahr 2026 eine neue Förderrichtline für neue Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen erlassen. Der Stadtbetrieb Schulen hat in kurzer Zeit einen Förderantrag für die Ersteinrichtung von Familienbildungszentren gestellt. Die Schulen wurden zusammen mit der Schulaufsicht ausgewählt.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die teilnehmenden Grundschulen Startchancen-Schulen und offene Ganztagsschulen sind. Der Stadtbetrieb Schulen hat unter den Schulen die Interessen abgefragt. Die Grundschulen konnten eine Bewerbung einreichen.