Für den persönlichen Kontakt hat die Behörde dann mittwochs von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 15 Uhr geöffnet. Zuvor war eine Vorsprache nur von 11 bis 12 und von 14 bis 15 Uhr möglich. Gleich geblieben der Büroraum: C-372 im Rathaus Barmen.
Der Antrag für die Verlängerung des Jagdscheins ist bereits ab dem 1. Dezember möglich. Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ könnte es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Eine Versicherungsbescheinigung (Jagdhaftpflichtversicherung) kann nachgereicht werden, sofern sie bei Antragstellung noch nicht vorliegt.