Der seinerzeit 17-Jährige war wegen versuchten Mordes in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Jugendliche „während einer Unterrichtspause drei Mitschülern mit wuchtigen Messerstichen jeweils potenziell lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Nackens bzw. Hinterkopfes zu“, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seiner Begründung.
Und weiter: „Tödliche Folgen nahm er hierbei in Kauf. Seinen arglosen Mitschülern hatte er sich gezielt von hinten genähert und sie mit dem unerwarteten Angriff überrascht, weshalb das Landgericht jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen hat. In Selbsttötungsabsicht versetzte der Angeklagte sich sodann mehrere Messerstiche in die Brust. Anschließend verletzte er einen vierten, ihm gegenüberstehenden Mitschüler mit einem weiteren Stich in den Kopf. Der Angeklagte handelte durchgehend im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.“
Amok: SEK am Wuppertaler WDG
Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat „aufgrund der vom Angeklagten mit seiner Revision erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts“ habe „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil“ ergeben. Das Urteil des Landgerichts, das am 24. September 2024 getroffen worden war, ist damit rechtskräftig.
Der Vorfall hatte einen SEK-Einsatz ausgelöst und hatte bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Der Bereich rund um die Schule war seinerzeit komplett abgesperrt. Der Verteidiger des Jugendlichen hatte Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft geübt, Eltern kritisierten die Verhaltensweisen von Vertretern der Boulevardmedien (die Rundschau berichtete).