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Lebensmittelüberwachung: Betriebe tragen Kosten

Lebensmittelüberwachung: Betriebe tragen Kosten

Für die regelmäßigen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung fallen ab sofort Gebühren an, die von den Betrieben getragen werden müssen. Darüber teilt das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit.

Eine Gesetzesänderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 14. Mai in Kraft getreten. Grundlage war ein Beschluss der Europäischen Union.

Um kleine und mittlere Betriebe wie Metzgereien, Imbisse und Restaurants nicht unangemessen zu belasten, werden die Gebühren gestaffelt berechnet: Dauert eine Kontrolle vor Ort bis zu einer Stunde, wird eine pauschale Gebühr von 57 Euro erhoben, hinzu kommen 20 Euro als pauschale Wegstreckenentschädigung. Bei umfangreicheren Kontrollen, die vor Ort mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen, wird es teurer. Wie hoch die Gebühr tatsächlich ausfällt, richtet sich auch nach Vorbereitungs-, Fahrt-, Warte- und Nachbereitungszeit.

"Gut geführte Betriebe werden seltener kontrolliert, zudem ist der Zeitaufwand geringer. In die individuelle Risikobewertung fließt vor allem ein, ob und wie Vorschriften eingehalten werden, zum Beispiel bei der Hygiene oder bei der Kennzeichnungspflicht. Auch Betriebsbesonderheiten spielen eine Rolle, wie Art des Lebensmittelunternehmens, angebotene Produktpalette oder auch der Bauzustand", heißt es. Damit das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, das für die Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen zuständig ist, rund 4.500 Bescheide zusätzlich pro Jahr erstellen kann, müssen zunächst in Absprache aller Beteiligten die personellen und technische Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb weisen die Kontrolleure vor Ort ihre Kunden zunächst auf die ab sofort geltende Gebührenpflicht hin, die Bescheide folgen jedoch mit zeitlichem Verzug.

Insgesamt werden Mehreinnahmen von rund 410.000 Euro erwartet, die anteilig in die Kassen der drei Trägerkommunen fließen.