Finanzen Insolvenzrechtsreform: Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre

Dass Privatpersonen überschuldet sind, kommt verhältnismäßig häufig vor. Im Jahr 2020 konnten rund 9,87 Prozent der Deutschen ihre Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen – also etwa 6,85 Millionen Menschen über 18 Jahre. Eine Möglichkeit, sich aus dem Dilemma zu befreien, kann die Anmeldung zur Verbraucherinsolvenz, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt, sein. Auf diesem Weg können natürliche Personen ihre Schulden in einem geordneten Verfahren abbauen.

 Die Befreiung von der Schraubzwinge nach Überschuldung ist nicht leicht.

Die Befreiung von der Schraubzwinge nach Überschuldung ist nicht leicht.

Foto: Pixabay/stevepb

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Das Insolvenzverfahren dient sowohl der Schuldenbefreiung seitens des Schuldners als auch der Auszahlungen an die Gläubiger. Meist ist es jedoch nicht möglich, deren Forderungen vollständig zu begleichen. Damit der Schuldner trotzdem die Chance auf einen Neuanfang hat, wurde vom Gesetzgeber die sogenannte Restschuldbefreiung geschaffen. Sie stellt das Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens dar. Die wichtigsten Punkte sind:

  • durch die Restschuldbefreiung werden dem Schuldner alle noch offenen Schulden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erlassen
  • damit waren bisher spätestens nach sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens die Betroffenen schuldenfrei
  • während des Insolvenzverfahrens ist das Existenzminimum der Schuldner durch eine Pfändungsgrenze gesichert
  • die Restschuldbefreiung ermöglicht einen wirtschaftlichen Neustart

Verabschiedete Gesetzesänderung

Ende 2020 würde per Gesetz die Änderung der Dauer der Privatinsolvenz verabschiedet. Das bedeutet, dass alle natürlichen Personen, die ihren Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens seit dem 1. Oktober 2020 gestellt haben, bereits nach drei Jahren von ihrer Restschuld befreit werden.

Wichtige Info

Nur bis zum 30. August 2025 soll die Gesetzesänderung gelten.

Die Neuregelungen sehen wie folgt aus:

  • nach 3 Jahren Privatinsolvenz steht die Restschuldbefreiung an, wobei der Schuldner weder alle Verfahrenskosten noch mindestens 35 Prozent seiner Schulden begleichen muss
  • die Pflicht zur Erfüllung aller weiteren Obliegenheiten bleibt weiterhin bestehen
  • neu ist: insolvente Verbraucher müssen neben einer hälftigen Erbschaft auch die Hälfte eines Lotteriegewinns oder einer Schenkung an den Insolvenzverwalter herausgeben
  • es gilt eine Sperrfrist über elf Jahre für eine wiederholte Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung (zuvor zehn Jahre)
  • die Dauer einer möglichen zweiten Verbraucherinsolvenz beträgt fünf Jahre
  • das Verfahren verkürzt sich monatsweise für alle Verbraucher, die ab dem 17. Dezember 2019 ihren Antrag auf Privatinsolvenz gestellt haben
 Die beabsichtigte Gesetzesänderung ist vorteilhaft für Privatinsolvenzen.

Die beabsichtigte Gesetzesänderung ist vorteilhaft für Privatinsolvenzen.

Foto: Pixabay/succo

Von wem kann ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden?

Generell gilt sie ausschließlich für natürliche Personen. Freiberuflern und Selbstständigen steht das Regelinsolvenzverfahren offen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die für Unternehmer, gleich ob Restaurantbesitzer, Einzelhandelskaufleute etc., infrage kommt.

Tipp

Ehemalige Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind, können gleichfalls Privatinsolvenz beantragen. Die Grundvoraussetzungen sind: Die Zahl der Gläubiger muss unter 20 liegen. Zudem dürfen Löhne oder andere Forderungen seitens ehemaliger Mitarbeiter nicht ausstehen.

Besonderheit der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz beinhaltet einen außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger zur Schuldenbereinigung. Bei der Regelinsolvenz gibt es diesen nicht. Er ist zwingend vorgeschrieben und muss vor dem Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht durchgeführt worden sein. Erst, wenn der Versuch auf Einigung erfolglos war, ist es erlaubt, den Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.

Achtung

Wer den Antrag ohne versuchte Einigung stellt, wird grundsätzlich vom Insolvenzgericht abgewiesen.

Zu beachten ist außerdem, dass sämtliche Gläubiger an dem Einigungsversuch beteiligt werden müssen. In diesem legt der Schuldner seinen Gläubigern einen Vorschlag zur geplanten Schuldenregulierung dar. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, steht ebenfalls die gerichtliche Abweisung des Antrages bevor.

Bestenfalls nutzen Betroffene professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung oder einen versierten Rechtsanwalt. Mit kompetenter Unterstützung kann ein realistischer Schuldenbereinigungsplan erstellt werden, der für den außergerichtlichen Einigungsversuch von großer Bedeutung ist. Da bei Verhandlungen nicht selten eine „brodelnde Stimmung“ herrscht, kann ein Mittelsmann auch während des Gesprächs gute Dienste leisten und zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Vergleich beitragen. Wird keine Einigung erreicht, steht die Beantragung der Insolvenz an. Im Anschluss erfolgen die gerichtliche Schuldenbereinigung im vereinfachten Insolvenzverfahren und die sogenannte Wohlverhaltensphase. Nach deren Ablauf kann die abschließende Restschuldbefreiung in Anspruch genommen werden.

 Ein ansprechendes Ambiente trägt zu einem entspannteren Verhandlungsklima bei.

Ein ansprechendes Ambiente trägt zu einem entspannteren Verhandlungsklima bei.

Foto: Pixabay/SimplyHuman

Vorteile eines außergerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Insolvenzverfahren

Das Durchlaufen des Insolvenzverfahrens ist zeitaufwendig. Wird ein Vergleich geschlossen, sind Verbraucher deutlich früher von ihrer Restschuld befreit. Während der gerichtliche Weg sechs bzw. drei Jahre dauert, erreichen Experten innerhalb etwa zehn bis 14 Wochen eine Einigung. Erfolgt die Schuldentilgung durch eine Einmalzahlung, ist der Betroffene ab dem Zeitpunkt der Leistung entschuldet.

Wissenswert

Auch, wenn die Forderungen der Gläubiger nicht unter die gesetzliche Restschuldbefreiung fallen, werden Schuldner von diesen befreit. Diese können zum Beispiel aus Bußgeldern, Geldstrafen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen stammen.

Weiterhin steht bei Einmalzahlung die Löschung der Schufa-Einträge nach Ablauf von drei Jahren an. Wird ein Insolvenzverfahren durchlaufen, dauert die Entfernung aus dem Schuldnerverzeichnis etwa zehn Jahre nach dessen Einleitung. Ein Schuldenvergleich bietet Diskretion, denn er zieht keine Offenbarung nach sich. Darüber hinaus ersparen sich Schuldner die Kosten für das Insolvenzverfahren.

Pro und Contra der Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz hat für den Schuldner sowohl Vor- als auch Nachteile.

Pro:

  • nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Tilgung der Schuldner-Verbindlichkeiten
  • es kommen keine überraschenden Gehalts- oder andere Pfändungen vor
  • durch die Pfändungsgrenzen erhalten Schuldner Garantie für einen Mindestlebensstandard
  • Beginn des Neustarts nach 72 bzw. 36 Monaten

Contra:

  • Arbeitgeber wird über das Insolvenzverfahren in Kenntnis gesetzt
  • Schufa-Eintrag erfolgt automatisch
  • aufgrund der Eintragung im Schuldnerverzeichnis können Vertragspartner (z.B. Strom- oder Telefongesellschaften) nicht gewechselt werden
  • Schufa-Eintrag erschwert darüber hinaus einen Mietwohnungswechsel
  • Kreditaufnahme ist deutlich erschwert
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