Darin wird über die Abläufe und Termine informiert. Mit dem Schreiben werden auch die Anmeldeformulare verschickt. Die Eltern und erziehungsberechtigten Personen sind dann verpflichtet, ihr Kind für das Schuljahr 2026/2027 an einer Grundschule anzumelden.
Dies ist vom 25. September bis zum 6. Oktober 2025 möglich. Der Stadtbetrieb Schulen weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Aufnahme an der wohnortnächsten Schule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten besteht. Der Anspruch entfällt jedoch zum 10. November 2025 bei versäumter Anmeldung.
Das Schreiben enthält auch zwei Formulare in Form von Bestätigungen, die der Schule vorzulegen sind. Wer sich bereits im Voraus informieren möchte, kann das über die Homepage www.wuppertal.de/einschulung tun. Dort finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen und die jeweilige wohnortnächste Schule.