Zum Vergleich: Bundesweit sind 257.565 Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt beschäftigt. Im Vergleich zu März 2020 ist diese Zahl um rund 12,8 Prozent gesunken.
Das Nicht-Anmelden einer Haushaltshilfe ist kein Kavaliersdelikt: „Hier ist Vorsicht geboten. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie bei der Minijob-Zentrale anzumelden, handelt illegal“, so Martin Kneilmann von der Minijob-Zentrale. „Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“
Privathaushalte nehmen bei einer Nichtanmeldung Probleme in Kauf. Bei einem Arbeitsunfall kommt zwar zunächst die Unfallversicherung für die Kosten auf – sie kann diese bei nicht angemeldeten Beschäftigungen aber vom Privathaushalt zurückfordern. „Ohne eine Anmeldung gehen die privaten Arbeitgeber hier ein hohes Risiko ein“, so Martin Kneilmann weiter. Haushaltshilfen, die nicht angemeldet sind, stehen auch in der Sozialversicherung ohne Sicherheit dar. Sie sind zum Beispiel nicht in der Rente abgesichert.
Nur eine angemeldete Haushaltshilfe profitiert von Rechten wie der Unfallversicherung oder Ansprüchen für die eigene Rente. Kneilmann: „Und auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es Vorteile: Rechtliche Sicherheit und das gute Gefühl, alles korrekt zu machen. Außerdem können private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Kosten für eine Haushaltshilfe bei der Steuererklärung geltend machen und erhalten bis zu 20 Prozent als Steuerermäßigung erstattet.“