Amtsgericht Im Auto selbst befriedigt: 900 Euro Strafe

Wuppertal · Für exhibitionistisches Verhalten in einem Auto muss ein 31 Jahre alter Student 900 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag, weil er sich öffentlich befriedigt hatte.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Bei der Tat im Mai 2016 am Rand der Ravensberger Straße in Elberfeld waren zwei Mädchen zufällig zu Zeuginnen geworden, die inzwischen 16 und 18 Jahre alt sind: "Der hat an seinem Penis rumgespielt." Mit der Angst hätten sie es zu tun bekommen, als der ihnen unbekannte Mann sein Auto ausparkte, einige Meter vor fuhr und wieder stoppte. Drei, vier Mal habe er das wiederholt, sich immer vor ihnen gehalten. Es habe Blickkontakt gegeben. Dann sei er fort gefahren.

Das Auto hatten sie fotografiert, den Täter beschrieben. Der Verteidiger des 31-Jährigen bohrte nach: Was sie denn genau gesehen hätten. Wie der Mann ausgesehen habe. Seine Mandant lebe bei seinen Eltern außerhalb. Das Auto werde von Vater und Bruder mitgenutzt.

Der Staatsanwalt gab Kontra: "Das ist eine Tat, die am Stammtisch strenger bewertet wird als vom Gesetzgeber - etwa wie Beleidigung." Zum Angeklagten gewandt fügte er hinzu: "Wenn Sie zu ihrem Anwalt 'Du Blödmann' sagen, ist das Ergebnis das Gleiche."

Die Richterin stellte fest: Bei all den Möglichkeiten, die der Tatbestand biete, ging dieses Geschehen reichlich weit. Vernünftige Zweifel sehe sie bei den vielen Indizien keine.

Die Strafe entspricht drei Monatseinkünften des Angeklagten. Sie erscheint nicht im Führungszeugnis, wenn sie rechtskräftig wird.

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