Handy verkaufen: Diese Schritte sollten Sie dabei beachten

Das gebrauchte Handy zu versilbern ist heute nicht nur bei den wertstabilen Produkten mit dem Apfel beliebt. Doch es gibt einiges, was man beachten muss.

Handy verkaufen: Diese Schritte sollten Sie dabei beachten
Foto: fotolia.com © Lubos Chlubny

Wer Anfang der 2000er ein Handy erwarb, kam ob all der Alltags-Gefahren, die auf ein Mobiltelefon lauern, selten bis zum nächsten "Ein-Euro-Gerät", das der Provider nach zwei Jahren springen ließ. Doch mit dem Verschwinden von physischen Tasten, der Einführung echter Staub- und Wasserdichtigkeit, Gorilla-Glas und den ständigen Betriebssystem-Updates werden heutige Smartphones so langlebig, dass sie locker nach zwei Jahren weiterverkauft werden können. Doch weil ein Smartphone auch höchstpersönliche Daten enthält, sollte man diesen Verkauf nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern folgende Tipps beherzigen.

Unter den Handyverkäufern gibt es drei Kategorien, aber nur eine davon macht es wirklich lehrbuchmäßig so, dass keinerlei Gefahr mehr besteht, dass die Daten, die auf dem Gerät gespeichert waren, in falsche Hände geraten.

  1. Verkäufer-Kategorie eins löscht händisch Daten, Anrufliste und die installierten Apps, zieht SD- und SIM-Karte heraus und denkt sich "gut ist". Die schlechteste aller Varianten, denn auf einem Smartphone bedeutet das Tippen des Lösch-Symbols nur so viel, wie dass man den Wegweiser abmontiert, der dem Computergehirn sagt, wo etwas gespeichert ist — die Daten sind also noch vollständig vorhanden und können unglaublich einfach wiederhergestellt werden.
  2. Verkäufer-Kategorie zwei setzt das Gerät auf Werkseinstellungen ("Werks-Reset") zurück. Das ist die größte Gruppe. Doch leider ist auch das kein wirklich sicherer Weg. Denn selbst das Zurücksetzen verhindert nicht, dass mit entsprechenden Tools Daten wiederhergestellt werden können.

Die einzig sichere Möglichkeit bedarf nur ein wenig Mehraufwand. Dazu wird das Gerät erst auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Dann erstellt man sich eine Fake-E-Mail-Adresse und richtet damit auf dem Handy einen neuen Account ein. Anschließend erstellt man willkürliche Telefonkontakte, zieht sich Apps aufs Handy, schießt Fotos (natürlich nicht von irgendwas, das Rückschlüsse zulässt). Das sorgt dafür, dass die echten Alt-Daten mit den neuen Fake-Daten überschrieben werden. Hat man den Speicher genügend "zugemüllt" macht man einen letzten Werks-Reset und kann nun sicher sein, dass das Handy datenschutzmäßig steril ist.

Bunt wie die Handywelt sind mittlerweile auch die Möglichkeiten, sein gebrauchtes Gerät an einen Interessenten zu veräußern. Prinzipiell gibt es zwei "Obermöglichkeiten", die sich in Unterkategorien gliedern.

Privatverkauf ist der Weg der klassischen Kleinanzeige. Ob man nun einfach einen Facebook-Post erstellt, über eBay oder dessen Kleinanzeigenteil geht oder ein anderes dieser zahllosen Portale bemüht. Es läuft immer auf klassischen Verkauf von Privat an Privat hinaus. Der Vorteil ist, dass man hier als Verkäufer den Preis diktieren kann. Doch das ist auch schon ein kleiner Nachteil, denn leider gibt es wegen der kurzlebigen Modellzyklen der Smartphonewelt keine "Schwacke-Liste" oder andere Anhaltspunkte. Da heißt es: Andere Auktionen anschauen und aus den dort aufgerufenen Preisen einen Mittelwert errechnen.

 Bei hochwertigen, noch produzierten Geräten kann es sich finanziell lohnen, kleine Schäden in der Handywerkstatt vor dem Verkauf reparieren zu lassen.

Bei hochwertigen, noch produzierten Geräten kann es sich finanziell lohnen, kleine Schäden in der Handywerkstatt vor dem Verkauf reparieren zu lassen.

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Wichtig: Auch bei einem Privatverkauf gelten beide Schutzmechanismen der Produkthaftung. Das bedeutet, wenn das Gerät noch vom Hersteller gewährte Garantiefristen einhält, gehen diese auf den neuen Käufer über. Und man selbst muss, auch als Privatverkäufer zumindest prinzipiell eine Gewährleistung anbieten, die zwei Jahre dauert (wobei nach sechs Monaten eine Beweisumkehr eintritt). Allerdings: Solange man nicht gewerbsmäßig verkauft, darf und sollte man sich von diesen Gewährleistungsansprüchen distanzieren. Dazu reicht in der Anzeige ein Satz wie "Privatverkauf ohne Gewährleistung".

Fremdverkauf ist mittlerweile ein gigantisches Geschäft. Das Prinzip ist einfach: Man kontaktiert einen Ankaufbetrieb, die sich unter einer entsprechend formulierten Google-Suche ("Handy verkaufen") im Dutzend finden lassen. Dort sucht man dann aus einer Liste Hersteller und Gerätemodell heraus. Anschließend hat man Gelegenheit, den Zustand seines Geräts einzuschätzen. Die Seite schlägt anschließend einen Ankaufpreis vor und wenn einem der gefällt, kann man sich ein Sendeformular ausdrucke und das Gerät dorthin schicken — man bekommt dann einen endgültigen Preisvorschlag und bei Zusage das Geld überwiesen.

Genau hier lauern aber auch Probleme. Denn zu den Kritiken an Ankaufportalen gehört, dass allein mit dem Einsenden des Geräts nichts verkauft wird. Soll heißen: Das, was man tatsächlich überwiesen bekommt, ist oftmals weniger als das, was einem das Portal ursprünglich vorgeschlagen hat. Das liegt zwar daran, dass die Bewertung erst anhand des tatsächlichen Geräts erfolgen kann, wird aber von Verbraucherschützern oft als Mogelei kritisiert. Dreist ist indes, dass viele Portale einem das Handy, falls einem der echte Preis nicht gefällt, nur gegen Rückerstattung des Portos zurücksenden. Überdies muss man bedenken, dass diese Unternehmen Geld verdienen wollen. Man bekommt zwar definitiv Geld, aber sicher nicht das, was so mancher Privatinteressent zahlen würde.

Zwischenfazit: Privatverkauf kann mitunter länger dauern, doch bekommt man hier in aller Regel den besseren Preis für sein Gerät. Wer allerdings nur denkt "Hauptsache weg" wird mit den Ankaufportalen die ungleich schnellere Lösung finden, um an sein Geld zu kommen.

Wer sich dafür entschließt, das Gerät privat zu veräußern, kann das sehr fix tun. Aber trotzdem sollte man sich die Mühe machen, das Gerät ansprechend zu präsentieren. Das steigert nicht nur die Preismöglichkeiten, sondern auch das Interesse an der Anzeige.

  1. Das Handy und etwaiges Zubehör auf einen neutralen Untergrund legen. Dazu reicht schon ein sauberes Tischtuch.
  2. Deckenlicht einschalten, links und rechts vom Handy zwei Schreibtischlampen aufstellen.
  3. Mit einem zweiten Handy (oder Digitalkamera) das Gerät von senkrecht oben fotografieren. Und zwar ohne Blitz. Von Kratzern und Macken zusätzliche Detailfotos schießen.
  4. Nur Handyhersteller und Modellbezeichnung in die Überschrift packen.
  5. Die Produktbeschreibung sinnvoll und ansprechend füllen. Dabei auf die Rechtschreibung achten (notfalls gegenlesen lassen).

Eine derart gestaltete Anzeige hebt sich schon von ihrer Aufmachung stark vom Einheitsbrei schlechter Fotos und holpriger Beschreibungen ab. Da klicken Interessenten gerne drauf.

Natürlich könnte man einem privaten Verkäufer einfach das nackte Gerät in die Hand drücken — viele der gewerblichen Ankaufportale verlangen sogar, dass man nur das Gerät ohne alles weitere einsendet. Guter Stil ist das jedoch keinesfalls. Das bedeutet, dass man direkt vor dem Verkauf noch ein klein wenig Arbeit investieren sollte — und sei es nur für eine gute Bewertung seines Profils auf eBay. Wer die Mühe nicht versteht, sollte sich selbst fragen, in welcher Form er ein gebrauchtes Handy erwerben möchte.

  1. Das Handy (falls möglich) öffnen. In jedem Fall aber prüfen, ob SD- und SIM-Karte entnommen wurden.
  2. Den Akku vollladen, damit der Käufer gleich eine Funktionsprüfung machen kann (außerdem ist es besser für den Akku).
  3. Gerät herunterfahren und anschließend mit etwas Glasreiniger aus der Sprühflasche und Küchenkrepp abwischen — wegen der unschönen "Finger-Datschen".
  4. Kopfhörer und Ladekabel nach der Knoten-Methode aufwickeln und in ein kleines Frischhaltetütchen stecken
  5. Das Handy zusammen mit allem anderen (Handbücher, Garantiekarten und eine Kopie mit dem ursprünglichen Kaufdatum nicht vergessen) in einen Zip-Beutel stecken.

Bei den wenigsten wird der Originalkarton noch vorhanden sein. Doch das ist nicht schlimm. Denn wenn man den Karton entsprechend auspolstert, geht es auch so. Allerdings sollte man wirklich einen "Karton" nehmen und sich nicht dazu verleiten lassen, alles in einen Luftpolsterumschlag zu stecken — dessen Inhalt ist nur mit 25 Euro versichert.

 So bitte nicht. Wenn man ein Verkaufsanzeigen-Produktbild fotografiert, sollte das Handy der einzige Bildinhalt sein, von oben und spiegelungsfrei sichbar sein.

So bitte nicht. Wenn man ein Verkaufsanzeigen-Produktbild fotografiert, sollte das Handy der einzige Bildinhalt sein, von oben und spiegelungsfrei sichbar sein.

Foto: fotolia.com © peshkova

Das ideale Versandpolster ist zwar Luftkammerfolie, aber da man die in den seltensten Fällen zur Hand hat, geht es auch anders. Das Gerät selbst sollte auf einem Bett aus geknüllten Zeitungsseiten liegen — falls im Karton zu viel Platz ist, sollte man diesen durch in Form geknickte Kartonstücke verkleinern. Anschließend alles gut mit Tape verkleben und man kann das gebrauchte Stück auf die Reise schicken.

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