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Amtsgericht Wuppertal: Gezerre um Fußball-Fan-Schal

Amtsgericht Wuppertal : Gezerre um Fußball-Fan-Schal

Hohe Geldstrafe für einen 26 Jahre alten Anhänger des Wuppertaler SV: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Diebstahls und versuchten Raubs, nach Gerangel um einen Fan-Schal. Der Mann muss 2.500 Euro zahlen.

Er war am 13. Mai 2017 nach einem Spiel im Stadion am Zoo mit Unterstützern des Bonner SC aneinander geraten. Den Richtern und seinem Opfer erklärte er: "Es tut mir leid. Ich mache sowas sonst nicht. Ich wollte die Farben."

Gerade die lieferten Grund für Zoff bei der genannten Partie: Es spielte Rot-Blau gegen Blau-Rot. Der Angeklagte erklärte, er habe den späteren Geschädigten auf dem Heimweg getroffen: "Ich habe gesagt, dass er mir den Schal geben soll. Das hat er nicht gemacht. Und das kann ich auch verstehen." Laut übereinstimmenden Aussagen folgte ein Gezerre. Der Angegriffene sagte, er habe schließlich aufgegeben, weil ein Freund an anderer Stelle des Vorplatzes in Bedrängnis war.

Für das folgende Geschehen bleibt die Version des Angeklagten unwiderlegt: Er sei vom Tatort aus tiefer ins Zooviertel gelaufen, habe sich hinter Mülltonnen versteckt. Er habe gewartet, bis die Polizei wieder abzog, die jemand gerufen hatte. Den Schal habe er weggeworfen, damit er nicht damit erwischt würde. Und er habe trotz der Verzögerung noch pünktlich einen Flieger bekommen, der ihn am selben Tag in den Urlaub brachte.

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Bei der Rückkehr freilich erwartete ihn ein Strafverfahren: Laut Rundschau-Informationen hatten Zeugen den nicht vorbestraften Angeklagten mehr oder weniger deutlich auf Fotos wiedererkannt. Die hatten Beamte früher von Fußballfans gemacht. Vorübergehend geriet der Angeklagte sogar in Verdacht, zusätzlich mit einem zweiten Raub auf dem Vorplatz in Verbindung zu stehen. Dabei hatten Unbekannte einem Bonner Fan eine Fahne abgenommen.

Anhand der Zeugenaussagen stellte Richterin Barbara Bittner klar: "Die beiden Vorfälle hatten nichts miteinander zu tun." Das Gericht folgte Anwalt Tobias Westkamp, der anführte: "Mein Mandant hat die Tat unumwunden zugegeben, und er bedauert sie." Der DFB habe den Angeklagten bereits bei laufendem Verfahren mit bundesweitem Stadionverbot bis 2020 belegt.

Die vorsitzende Richterin kommentierte: "Ich habe mich informieren lassen, dass so eine Stadionsperre eine einschneidende Sache für einen Fan sein soll. Auch wenn ich das persönlich nicht so ganz nachvollziehen kann."

Das Ergebnis: mildere Strafe. Wenn sie rechtskräftig wird, entspricht sie dem Einkommen des Facharbeiters von 50 Tagen. Er gilt damit weiter als nicht vorbestraft. Stadionverbot spricht der Verband als vorbeugende, privatrechtliche Maßnahme aus, in der Regel schon bei Verdacht auf eine schwere Straftat.