Falsch beraten Risiko von Vermögensschäden bei beratenden Berufen

Wer in einem beratenden Beruf arbeitet, kann sich schnell mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen. Eine Versicherung könnte Abhilfe schaffen.

Gegen Vermögensschäden absichern
Foto: Pexels/Sora Shimazak

In geschäftlichen Belangen ist es gang und gäbe die Leistung von Beratern in Anspruch zu nehmen. Ob durch Unternehmensberater, eine Werbeagentur oder Sachverständige: Immer wieder kann es für Unternehmen notwendig sein, Unterstützung von außen heranzuziehen.

Da es dabei schnell mal um wegweisende wirtschaftliche Entscheidungen geht, übernimmt die beratende Seite zwangsläufig eine große Verantwortung: Was, wenn etwas doch nicht so läuft wie geplant? Was, wenn der Kunde eine Maßnahme umsetzt und das erhoffte Wachstum nicht erreicht wird oder er sogar Verluste macht?

Wenn es zu finanziellen Schadenersatzforderungen gegen das beratende Unternehmen kommt, kann schnell das Risiko einer Insolvenz im Raum stehen. Wer in diesem Bereich tätig ist und genau diesem Szenario vorbeugen möchte, könnte mit dem Abschluss einer Haftpflicht für Vermögensschäden gut beraten sein.

Warum ein zusätzlicher Schutz sinnvoll sein kann

Eine Haftungsbegrenzung lässt sich vertraglich zwar festlegen, aber Haftungsrisiken können damit nur zu einem gewissen Grad ausgeschlossen werden. Laut Gesetz haften Dienstleister gegenüber ihren Auftraggebern bei Schadenersatzforderungen nämlich in voller Höhe.

Da auch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht in allen Fällen greift, empfiehlt sich ergänzend dazu eine Haftpflicht für Vermögensschäden. Sie wird auch Berufshaftpflicht genannt, darf aber in keinem Fall mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt werden. Um den Unterschied zwischen den beiden zu klären, lohnt sich zunächst ein Blick auf die verschiedenen Arten von möglichen Vermögensschäden.

Was ist ein echter und was ein unechter Vermögensschaden?

Wenn eine fehlerhafte Leistung zu einem finanziellen Schaden bei einem Dritten – in diesem Fall dem Kunden – führt, spricht man von einem echten Vermögensschaden.

Vom unechten Vermögensschaden ist immer dann die Rede, wenn ein finanzieller Schaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens entsteht. Er wird auch als Vermögensfolgeschaden bezeichnet.

Betriebshaftpflicht vs. Haftpflicht für Vermögensschäden

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt neben Personen- und Sachschäden zwar auch unechte Vermögensschäden, also die sogenannten Vermögensfolgeschäden, ab. Echte Vermögensschäden sind bei der Betriebshaftpflichtversicherung aber in aller Regel ausgeschlossen.

Für Abhilfe kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sorgen, die unter anderem Personen in beratenden Berufen zusätzlich absichert. Sie deckt nur echte Vermögensschäden ab und prüft im Vorfeld zusätzlich, ob die Forderung des Dritten tatsächlich berechtigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, übernimmt die Versicherung im Sinne des passiven Rechtsschutzes bei einer Klage vor Gericht die Kosten. Wer sich beruflich absichern möchte, kann die betriebliche Haftpflichtversicherung und die Berufshaftpflicht in Kombination abschließen.

Die Pflicht zur Haftpflicht: Wer eine Versicherung bei Vermögensschäden abschließen muss

Manche Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden verpflichtet. Dazu zählen bei den beratenden Berufen sowohl Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Für jede Berufsgruppe, die zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor Vermögensschäden verpflichtet ist, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme festgelegt. Der Gesetzgeber schreibt also vor, welche Höhe die Versicherungssumme mindestens betragen muss.

Natürlich heißt das keineswegs, dass die Versicherungssumme nicht darüber hinausgehen darf – es handelt sich hier lediglich um ein gesetzlich festgelegtes Minimum.

Auch wenn sie nicht immer verpflichtend ist, kann eine Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden grundsätzlich bei allen unternehmerischen Tätigkeiten sinnvoll sein. Und gerade in beratenden Berufen kann es sich für Unternehmen lohnen, mit einer Berufshaftpflicht auch freiwillig für mehr Sicherheit zu sorgen.

Egal ob die Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden freiwillig oder verpflichtend abgeschlossen wird: Entscheidend ist auch die Wahl einer ausreichend hohen Versicherungssumme. Bei deren Ermittlung sollte vor allem berücksichtigt werden, welche echten Vermögensschäden durch die beratende Tätigkeit beim Kunden maximal entstehen können.

Fazit: Wie sollte man sich in beratenden Berufen absichern?

Ein sogenannter echter Vermögensschaden könnte in einem beratenden Beruf – ohne entsprechende Versicherung – schnell zu einem existenziellen Problem werden. Denn gerade bei Beratertätigkeiten können dem Kunden in einer Reihe von Fällen finanzielle Nachteile entstehen, aus denen dieser wiederum Schadenersatzansprüche ableiten kann.

Zusätzlich sind Unternehmen, die beratend tätig sind, aber auch genauso wenig vor Personen- und Sachschäden oder unechten Vermögensschäden gefeit.

Eine Kombination aus betrieblicher Haftpflichtversicherung und einer Haftpflichtversicherung bei Vermögensschäden kann also durchaus ratsam sein. Während erstere vor Personenschäden, Sachschäden und unechten Vermögensschäden schützt, springt zweitere im Falle von echten Vermögensschäden ein.

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