Exhibitionist muss vors Landgericht

Die Staatsanwalt legt Berufung gegen den Freispruch des Amtsgerichts Wuppertal ein. Der Angeklagte (33) hatte "aufdringliches Verhalten" zugegeben.

 Das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Der Fall des mutmaßlichen Exhibitionisten wird nun am Landgericht verhandelt.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Der Fall des mutmaßlichen Exhibitionisten wird nun am Landgericht verhandelt.

Foto: Felix Brandner

Er soll sich, um Kolleginnen zu belästigen, nackt an seinem Arbeitsplatz in einer Elberfelder Physio-Praxis gezeigt, und sogar heimlich Toiletten-Videos von Frauen mit versteckter Kamera gedreht haben. Das Amtsgericht sprach den 33 Jahre alten Physiotherapeuten Anfang März jedoch frei.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt: Mit dem mutmaßlichen Exhibitionisten muss sich daher das Landgericht befassen. Während der Verhandlung am Amtsgericht hatte der Angeklagte zugegeben, sich an seinem früheren Arbeitsplatz bis Anfang 2014 regelmäßig in einem großen Gruppenraum im Intimbereich eingecremt zu haben, wo ihn jeder sehen konnte. Der Weg zur abschließbaren Toilette habe ihm zu lang gedauert. Das Amtsgericht wertete das nicht als strafbar, weil er nicht habe absehen können, wem er sich zeigte. Beim Biss des Angeklagten in den Po einer 21-jährigen Auszubildenden während einer Massage unter Kollegen habe es sich laut Richter um "keine völlig unangemessene Behandlung" im strafrechtlichen Sinn und keine Körperverletzung gehandelt.

Eine versteckte Kamera, die auf der Personaltoilette der Praxis angebracht war, legt das Gericht dem Angeklagten zwar zur Last, sah es aber nicht als erwiesen an, dass mit dem Gerät tatsächlich Bilder aufgenommen wurden.

Anwalt Carsten Rebber, der drei früheren Kolleginnen des Angeklagten berät, hatte bei der Verhandlung in erster Instanz erklärt, mögliche zivilrechtliche Schritte gegen den 32-Jährigen hingen vom Ausgang des laufenden Strafverfahrens ab.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort