Landgericht Wuppertal "Enkeltrick": Lange Haftstrafen

Wuppertal · Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat am Montag (8. Mai 2017) sechs Angeklagte im Alter von 24 bis 52 unter anderem wegen mehrfachen bandenmäßigen Betrugs verurteilt. Nach mehr als 30 Verhandlungstagen liegen die Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Monaten sowie 9 Jahren und 3 Jahren.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Asio otus / Wikipedia

Die Richter gingen damit teilweise deutlich über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus.

Demnach suchten sie in ganz Deutschland gezielt ältere Menschen als Opfer aus und riefen diese unter dem Vorwand an, sie befänden sich im Besitz von Falschgeld. Die Angeklagten gaben sich als Bankmitarbeiter oder Polizeibeamte aus und bewegten die Geschädigten geschickt dazu, Bargeld, Schmuck und EC-Karten nebst zugehörigen PIN-Nummern herauszugeben. Die teilweise dementen Menschen wurden auf diese Weise in einigen Fällen um ihre sämtlichen Ersparnisse gebracht wurden, so das Landgericht.

"Obwohl die Angeklagten größtenteils geständig waren, musste die Kammer eine Vielzahl von Zeugen vernehmen. Einige der aufgrund der Taten schwer traumatisierten Opfer waren mehr als 90 Jahre alt und konnten nur im Rahmen einer Videokonferenz vernommen werden", hieß es.

"Dabei hat sie berücksichtigt, dass die Angeklagten größtenteils einschlägig vorbestraft waren und teilweise bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben. Einer der Angeklagten beging die Taten, obwohl er wenige Tage zuvor zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde", so das Landgericht in einer Mitteilung. Dass ihm insoweit eine positive Sozialprognose ausgestellt wurde, klinge - so der Vorsitzende Richter im Rahmen der Urteilsbegründung - im Nachhinein "wie ein Witz" und zeige, dass er "null Komma nichts" gelernt hat.

Auch habe die Kammer trotz der Geständnisse und Entschuldigungen bei den meisten Angeklagten keine ernsthafte Reue erkennen können. Vielmehr habe es sich teilweise - so der Vorsitzende - um reine "Lippenbekenntnisse" gehandelt, was sich auch daran gezeigt habe, dass einer der Angeklagten während der Vernehmung einer Zeugin den "Hitlergruß" gezeigt habe und gegen einen anderen Angeklagten der Verdacht besteht, während des Verfahrens eine weitere Straftat begangen zu haben.

Die Kammer hat die Angeklagten, bei denen es sich um Mitglieder einer Großfamilie handelt, die nach den Feststellungen der Kammer in zwei Generationen allein von dem Bezug von Sozialhilfeleisttungen und der Begehung von Betrügereien lebt, insgesamt wegen mehr als 30 deutschlandweit begangenen Taten in der Zeit von Juli 2015 bis März 2016 verurteilt. Die Wohnorte der Opfer befanden sich unter anderem in Velbert, Erkrath und Solingen, aber auch in Berlin sowie Nord- und Süddeutschland.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können dagegen binnen einer Woche das Rechtsmittel der Revision einlegen, über das dann der Bundesgerichtshof entscheidet.

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