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Prozess um dreifachen Totschlag: Einweisung in die Psychiatrie

Prozess um dreifachen Totschlag : Einweisung in die Psychiatrie

Im Prozess um dreifachen Totschlag in einer Wohneinrichtung am Ostersbaum in Elberfeld muss der schwer kranke Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Freitag (16. Februar) ist bereits rechtskräftig: Der 42-Jährige hat die Entscheidung angenommen und verzichtet auf Rechtsmittel.

Sein Anwalt hatte schon früher erklärt: "Er schämt sich und will das ganze Verfahren so schnell wie möglich hinter sich bringen."

Die blutige Attacke vom 24. Mai 2017, mit mehreren Messern, hatte bundesweit entsetzt. Auf verschiedenen Etagen hatte der 42-Jährige männliche Mitbewohner angegriffen. Drei Opfer starben, an einer Vielzahl von Stichen. Sie waren 38, 52 und 63 Jahre alt. Spezialkräfte der Polizei nahmen den 42-Jährigen in einem Großeinsatz fest.

Der Beschuldigte soll sich eingebildet haben, jemand wolle ihn und seine Freundin trennen. Dem Gericht zufolge lässt sich seine seelische Störung zurückverfolgen bis zu ersten Psychosen nach Drogenkonsum, vor mehr als 20 Jahren. Der heute 42-Jährige habe Wahnvorstellungen entwickelt. Die sollen derzeit trotz Behandlung andauern. 2002 hatte ein Gericht schon einmal auf Unterbringung in einer Klinik entschieden, das aber unter strengen Auflagen ausgesetzt.

Laut Urteil vom Freitag war der Mann bei dem Geschehen am Ostersbaum schuldunfähig und konnte seine Taten nicht einsehen. Das Urteil ist deshalb nicht Strafe, sondern Schutz der Allgemeinheit vor ihm. Der Vorsitzende Richter stellte fest: "Man kann dem nur mit Unterbringung begegnen. Diese muss jährlich geprüft werden."