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Bewährungsstrafe für Missbrauch

Bewährungsstrafe für Missbrauch

Ein 75-jähriger Angeklagter aus Uellendahl kann in Freiheit bleiben, obwohl er mutmaßlich über Jahre seine zwei Stieftöchter sexuell missbraucht hat, als sie minderjährig und ihm zur Obhut anvertraut waren.

Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Rentner zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er muss über drei Jahre seinen beiden Opfern je 30 Euro monatlich zahlen. Mehr Wiedergutmachung sei bei seinen Verhältnissen nicht möglich, urteilten die Richter.

Der Mann hatte vier konkret beschriebene, schwere Übergriffe zwischen Mai 1999 und November 2006 in Wohn- und Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung gegen eine heute 26-jährige Frau zugegeben. Er habe ausgenutzt, dass die Mutter wegen ihrer Arbeit bis tief in die Nacht oft nicht im Haus war. Vorwürfe im Hinblick auf die drei Jahre ältere Schwester sind teils verjährt, teils wurde das Verfahren eingestellt, weil die Aufklärung der entsprechenden Taten die Strafe nicht weiter erhöht hätten. Der Angeklagte hatte erklärt: "Was die Mädchen sagen, stimmt." Er habe sich sexuell zu ihnen hingezogen gefühlt.

Der Vorsitzende Richter Robert Bertling stellte fest, dass der Angeklagte als erwachsener Mann sich hätte zurückhalten müssen. Er verteidigte das milde Urteil in der Begründung: "Wir wollen die Taten nicht verharmlosen." Berücksichtigt werden müsse aber, dass die Übergriffe erst nach langer Zeit aufgedeckt wurden und dass sich die Gesundheit des Angeklagten verschlechtert hat: "Er ist jetzt ein alter, kranker Mann."

Mit weiteren Straftaten von ihm sei nicht zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft kann das Urteil noch anfechten.