barrierefrei Aufzüge nur ab sechs Etagen?

Wuppertal · Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer: Sozialverband VdK mit Kritik am Entwurf des NRW-Baurechtsmodernisierungsgesetzes.

 Anna Kaminski vom Inklusionskataster NRW, die VdK-Mitglieder Jürgen Schad, Heike Herrig, Rosi Michalski und Berthold Gottschalk sowie „Färberei“-Geschäftsführerin Iris Colsman (v.l.).

Anna Kaminski vom Inklusionskataster NRW, die VdK-Mitglieder Jürgen Schad, Heike Herrig, Rosi Michalski und Berthold Gottschalk sowie „Färberei“-Geschäftsführerin Iris Colsman (v.l.).

Foto: WdK

"So nicht!" Diese klare Ansage gab es jetzt von Berthold Gottschalk, dem Ehrenvorsitzenden des Sozialverbandes VdK, Kreisverband Bergisch Land, in der "Färberei" mit Blick auf die Pläne der Landesregierung zur Barrierefreiheit in Wohnhäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden.

Zum Hintergrund: Künftig sollen barrierefrei zugängliche Aufzüge, die in aller Regel den Zugang bei mehrgeschossigen Wohnhäusern sichern, erst ab dem sechsten Geschoss erforderlich sein. Berthold Gottschalk kommentierte das so: "Damit wären dann Wohngebäude mit bis zu fünf Geschossen nicht barrierefrei zugänglich. Die Regelungspläne im Entwurf für ein Baurechtsmodernisierungsgesetz bringen keine Verbesserung, sondern Verschlechterungen."

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