Abeler-Überfall: Viereinhalb Jahre Haft

Wuppertal · Im Prozess um den Raubüberfall auf den Elberfelder Juwelier am 12. Februar 2016 sind die drei Angeklagten jetzt vom Landgericht verurteilt worden. Sie hatten die Tat gestanden.

Laut Zeugen war der 35-jährige Angeklagte als erster in das Geschäft gestürmt. Ein zwei Jahre jüngerer Komplize muss für fünf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Er hatte unter anderem eine Luftpistole als Druckmittel eingesetzt. Der Jüngste (18) ist zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Alle drei hatten die Tat gestanden und alle Punkte der Anklage bestätigt: Demnach klingelten sie an der Tür eines abgetrennten Ladenteils des Juweliergeschäfts in der Poststraße, als seien sie Kunden. Ohne sich zu maskieren, bedrohten sie zwei Verkäuferinnen — unter anderem mit ihrer Luftpistole. Glastüren zur Auslage schlugen sie mit Hämmern auf, um an Uhren und Schmuck zu gelangen. Dabei rafften sie anscheinend nur die einfach zu erreichenden Stücke zusammen. Teils erheblich teurere Ware ließen sie zurück.

Es soll außerdem ein bislang unbekannter vierter Täter beteiligt gewesen sein. Zu ihm machten die Angeklagten keine Angaben. Der Ablauf der Tat ließ auf genaue Ortskenntnis schließen. Alle drei Männer gaben aber an, in Litauen zu leben.

Die Täter waren unmittelbar nach der Tat für kurze Zeit von einem Passanten verfolgt worden. Der hatte den Überfall im Vorbeigehen bemerkt. Die Angeklagten bedrohten ihn mit der Luftpistole und schüttelten ihn ab. Sie flüchteten dann in verschiedene Richtungen. Zwei von ihnen wurden am selben Tag bei einer sofortigen Fahndung gefasst, der Dritte wenig später. Laut Staatsanwaltschaft betrug die Beute mehr als 22.000 Euro. Die Ware tauchte weitegehend nicht wieder auf. Zusätzlich entstand erheblicher Sachschaden.

Eine Verkäuferin (48) hatte die Angeklagten nochmals im Saal identifiziert und ihnen einzelne Tathandlungen zugeordnet. So soll es der 35-Jährige gewesen sein, der als erster das Geschäft betrat. Er habe die Tür mit einer leeren Limoflasche blockiert, um den Weg für seine Komplizen offen zu halten und um die Flucht zu ermöglichen. Der Eingang wird ansonsten nach jedem Kunden automatisch verriegelt.

Der Frau wurde bei der Tat unter anderem ein Arm auf den Rücken gedreht, um sie festzuhalten. Sie gab an, unter Panikattacken und Schlafstörungen zu leiden: "Ich habe diesen Hammer gesehen und mich gefragt, was der jetzt damit macht."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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