Arbeitsrichter sagt: Slawig kann Binder-Rückkehr nicht ausschließen

Wuppertal · Am Dienstag fand vor dem Arbeitsgericht der Gütetermin zwischen dem Tanztheater Wuppertal und seiner (Ex-)Intendantin Adolphe Binder statt. Dort regte der Arbeitsrichter ein Güterichterverfahren an.

 Adolphe Binder und ihr Anwalt am Dienstag vor Gericht.

Adolphe Binder und ihr Anwalt am Dienstag vor Gericht.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Darunter versteht man eine richterliche Mediation zwischen den Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Findet man auch hier nicht zueinander, dann wird der Kündigungsschutzprozess öffentlich fortgesetzt und Beweis erhoben, sprich Zeugen gehört und Dokumente angesehen. Beide haben 14 Tage Zeit über den Vorschlag nachzudenken.

Bis Freitagmittag gab es nach Auskunft des Arbeitsgerichts noch keine Rückmeldung, ob die Parteien sich darauf einlassen wollen. In der WZ vom 7. September sagt Stadtkämmerer Johannes Slawig allerdings, Adolphe Binder habe keine Zukunft im Wuppertaler Tanztheater und schließt ihre Rückkehr aus.

"Wenn man ein Ergebnis von vornherein ausschließt", so Presserichter Ronald Hansel auf Rundschau-Nachfrage, "wäre das allerdings keine Voraussetzung für ein solches Güterrichterverfahren, das ja ergebnisoffen geführt wird."

Sollte das Tanztheater daher den arbeitsrechtlichen Prozess um die fristlose Kündigung fortsetzen wollen, dann besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass das Gericht zum Ergebnis kommt, dass diese rechtlich unwirksam sei. "Dann darf Frau Binder auf jeden Fall ihre Arbeit fortsetzen", stellt Hansel klar. Ob Slawig das will oder nicht. Ihr Vertrag läuft dann bis 2022.

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