Corona-Pandemie „Tacheles“: Belange von rund 60.000 Menschen nicht berücksichtigt

Wuppertal · Der Wuppertaler Erwerbslosenverein „Tacheles“ fordert im Rahmen der Corona-Pandemie eine „konkrete Unterstützung für Sozialleistungsbeziehende durch die Wuppertaler Verwaltung und Sozialleistungsträger“.

 Der „Tacheles“-Vorsitzende Harald Thomé.

Der „Tacheles“-Vorsitzende Harald Thomé.

Foto: Dirk Lotze

„Wenn Berlin versagt, muss es Wuppertal richten! Bei den bislang verabschiedeten Sozialschutzpaketen sind diejenigen, die schon seit längerem Sozialleistungen beziehen, weitgehend unberücksichtigt geblieben. Ihre Lebensrealität wird im politischen Berlin mit unerträglicher Ignoranz gestraft und die dringend benötigte Unterstützung weiterhin abgelehnt“, heißt es. Daher habe man „eine Reihe von Forderungen“ an Politik und Verwaltung formuliert: „So haben alle Leistungskürzungen in den Unterkunftskosten, Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen sofort gestoppt zu werden und eine digitale Grundausstattung für Homeschooling gewährt zu werden.“

Das politische Berlin habe in beiden bisher verabschiedeten Sozialschutzpaketen „die Belange der rund 60.000 sozialleistungsbeziehenden Menschen so gut wie nicht berücksichtigt“. Das konkrete Maßnahmenpaket zeige, „was statt in Berlin in Wuppertal gemacht werden kann und muss“, um diesen Personenkreis zu unterstützen. „Es geht um die Schwächsten in dieser Gesellschaft: die Erwerbslosen, Geringverdienende, Alleinerziehende, Geflüchtete, Rentnerinnen und Rentner, alte, kranke und behinderte Menschen“, so der „Tacheles“-Vorsitzende Harald Thomé. „Diese Menschen benötigen jetzt Hilfe.“

Das Problem entstehe dadurch, dass die Regelleistungen von der Bundesregierung zu niedrig berechnet würden. Selbst das Bundesverfassungsgericht habe 2014 konstatiert, diese seien an der Unterkante dessen, was grade noch verfassungskonform sei. Da von der Bundesregierung keine Änderung wolle, müsse die Stadt jetzt aktiv werden. „Konkret fordern wir die Aussetzung aller Kürzungen bei den Unterkunftskosten, die Aussetzung aller Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen und die Stundung aller Forderungen aus dem Sozialleistungsbezug durch die Stadtkasse. Mit diesen Maßnahmen können den Leistungsbeziehenden zumindest die Gelder zur Verfügung gestellt werden, die diese zur Bewältigung des Mehrbedarfes in Corona-Zeiten benötigen. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen die Menschen 50 bis 100 Euro monatlich zu wenig haben“, so Thomé. „Ferner fordern wir die Verwaltung auf, entsprechend dem Beschluss des LSG NRW vom 22. Mai2020, digitale Endgeräte für Homeschooling auf Zuschussbasis zu bewilligen. Bisher ist das nur auf Darlehensbasis erfolgt. Jetzt hat das Landessozialgericht beschieden, dass dies als pandemiebedingter Mehrbedarf auf Zuschussbasis zu gewähren ist.“

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