Schule und Kindergarten Regeln für Kinder-Notbetreuung erweitert

Wuppertal · Ab Montag (23. März 2020) gelten bundesweit neue Regeln für die Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kindergärten. Ab sofort werden auch Kinder betreut, von denen nur ein Elternteil in einem Schlüsselberuf arbeitet, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit und Versorgung.

 Der Kulturkindergarten an der Trasse.

Der Kulturkindergarten an der Trasse.

Foto: Wuppertaler Rundschau

Bisher mussten beide Elternteile in einem solchen Beruf arbeiten, bei der Betreuung musste darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden. Wenn die Betreuung nicht anderweitig geregelt werden kann, kann gegebenenfalls auch am Wochenende Betreuung in Anspruch genommen werden.

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