Corona-Pandemie ÖPNV: Kein 3G mehr, aber noch Maskenpflicht

Im Öffentlichen Nahverkehr entfällt nun die 3G-Regel. Damit ist es nicht mehr notwendig, in Bussen, der Schwebebahn und in Zügen eine Corona-Impfung oder einen Test nachzuweisen.

 Die Schwebebahn am Loh.

Die Schwebebahn am Loh.

Foto: Achim Otto

Hintergrund ist die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund. Mindestens bis zum 2. April ist es aber noch vorgeschrieben, eine Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen.

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