Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 Besondere Corona-Regelungen für Sport und Trauungen

Wuppertal · Das Land hat die ab Mittwoch (16. Dezember 2020) geltende Corona-Schutz-Verordnung für NRW veröffentlicht. Die Stadt Wuppertal möchte auf folgende zwei Einschränkungen gesondert hinweisen

 Symbolfoto.

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Foto: Alexas_Fotos

Trauungen: Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird die Anzahl der Traugäste auf maximal sechs beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal sechs weitere Gäste erlaubt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Sport: Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung und in Absprache mit dem Krisenstabsleiter der Stadt Wuppertal sind auch die Sportfreianlagen ab morgen, 16. Dezember 2020, für Einzelsportler zu schließen.
Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr für Individualsport (z.B. Joggen auf der Laufbahn) oder Reha-Sport. Sämtliche Sportstätten der Stadt Wuppertal werden daher zunächst bis zum 10. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

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