Corona-Pandemie Arbeitsagentur: „Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde!“

Wuppertal · Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden wohl alles bisher in der Bundesrepublik Gewesene übertreffen. Die finanziellen Folgen sollen durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert werden. Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, fordert die Unternehmen im bergischen Städtedreieck auf, Kurzarbeit zu nutzen, erst recht mit den von der Bundesregierung im Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen.

 Martin Klebe (offizielles Bild).

Martin Klebe (offizielles Bild).

Foto: Agentur für Arbeit

Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen, fährt die Agentur für Arbeit Solingen – Wuppertal mehrgleisig: Im Internet steht ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung, das alle erforderlichen Antragsunterlagen speziell für die Unternehmen im bergischen Städtedreieck enthält. Kurzarbeit kann online beantragt werden. Die Arbeitgeberhotline wurde verstärkt. Firmen können sie unter Telefon 0800 4 5555 20 erreichen. Bis zum Ende des Monats kann auch rückwirkend für den gesamten März Kurzarbeit angezeigt werden.

Was ist Kurzarbeit? Kurzarbeit ist eine Möglichkeit, bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Unternehmen, bei denen aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit reduziert wird, können den Verdienstausfall durch Kurzarbeitergeld zum Teil ausgleichen. Dabei müssen nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sein. Manchmal gibt es nur in einzelnen Abteilungen einer Firma nicht genügend Arbeit. Die betroffenen Beschäftigten arbeiten bei Kurzarbeit weniger oder überhaupt nicht und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das so genannte Kurzarbeitergeld.

Wer erhält Kurzarbeitergeld? Kurzarbeitergeld beantragen können Unternehmen mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Dies gilt auch für Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare unabwendbare Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann u.a. eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.

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