1. Corona Virus

Agentur für Arbeit: FFP2-Maske nun Pflicht bei Betreten

Neue Zugangsregelung : Agentur für Arbeit: FFP2-Maske nun Pflicht

Wegen der noch steigenden Infektionszahlen wollen die Agenturen für Arbeit ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden nach eigenen Angaben bestmöglich schützen. Deswegen müssen bundesweit beim Besuch in den Arbeitsagenturen – und damit auch in Wuppertal - ab sofort FFP2-Masken getragen werden.

Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. Im Bedarfsfall erhalten die Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Agentur für Arbeit eine FFP2-Maske.

„Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich“, heißt es. Man bitte im Verständnis: „Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Für diese wichtige Aufgabe müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.“

Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.