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Ab Freitag, 9. Oktober 2020: Krisenstab Wuppertal verschärft Maßnahmen

Ab Freitag, 9. Oktober 2020, 0 Uhr : Krisenstab beschließt erneut Kontaktbeschränkung

Der Corona-Inzidenzwert in Wuppertal liegt bei 52,39 - und damit endgültig über der kritischen Grenze. Das ist der Stand von Freitag um 8.30 Uhr. Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat getagt und schärfere Maßnahmen beschlossen. Die ab Samstag (10. Oktober 2020) gültigen neuen Regeln betreffen unter anderem Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum.

Ansteckungen bei einer Oberstufen-Party in einer Garage, bei zwei Groß-Hochzeiten, in einer Großwäscherei und in einem Gemüsegroßhandel sollen der Grund für den plötzlichen Anstieg der Fallzahlen sein. In einer Pressekonferenz verkündete Krisenstabsleiter Johannes Slawig die neuen Corona-Verfügungen, die für die Stadt Wuppertal ab Freitag (9. Oktober 2020) um Mitternacht gültig sind. Um die steigende Zahl der Corona-Infekte einzudämmen wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen:

- Gesellige Veranstaltungen und Feste in öffentlichen Räumen müssen auf maximal 25 Personen begrenzt sein. Sie müssen immer einen besonderen Anlass haben – also zum Beispiel ein wichtiges Jubiläum, ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit.
- Das gilt auch in privaten Räumen. Diese Regelung geht in Wuppertal über die des Landes hinaus. Grund ist, dass in Wuppertal aktuell viele Infektionen aus privaten Feiern resultieren.
- Veranstaltungen mit weniger als 25 Menschen sind möglich, hier müssen die Gastgeber aber Listen mit den Daten aller Besucher parat haben.
- In der Öffentlichkeit – also in den Innenstädten, in Restaurants, Geschäften, bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen – dürfen sich nicht mehr als fünf Personen zusammen aufhalten. Ausnahme: Es handelt sich um Menschen aus nur zwei Haushalten.
- Für Sport- und Kulturveranstaltungen gilt, dass höchstens ein Viertel der Besucherkapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden darf. Obergrenze sind aber auch in größeren Locations maximal 150 Zuschauer.
- Für Veranstaltungen unter freiem Himmel wie eine Kirmes oder ein umzäunter Weihnachtsmarkt wurden die Quadratmeterzahlen erhöht, die pro Besucher zur Verfügung stehen müssen. Reichten bislang sieben Quadratmeter pro Person, müssen es jetzt 14 Quadratmeter sein.