Finanzen Vermögenswirksame Leistungen: 700 Euro steuerfrei vom Staat geschenkt

Finanzielle Zuwendungen vom Staat und Arbeitgebern erscheinen beinahe zu vorteilhaft, um Realität zu sein. Doch vermögenswirksame Leistungen machen genau das möglich. Der Staat fördert Arbeitnehmer mit vergleichsweise niedrigen Einkommen bei der Bildung von Vermögen. Es besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie in Anspruch zu nehmen. Für den Erhalt dieser Prämien sind bestimmte Bedingungen erforderlich.

Doch was müssen Anleger im Jahr 2024 wissen, um steuerfrei vom Start 700 Euro geschenkt zu bekommen? Zugleich sind auch vermögenswirksame Leistungen mit ETFs möglich und spielen hier eine wichtige Rolle, da ETFs sich dank diverser Vorteile langfristig als Mittel der Wahl bei der Geldanlage herausstellten.

Für wen sind vermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

In Deutschland haben über 20 Millionen Arbeitnehmer das Recht auf vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Arbeitgeber. Doch auch in 2024 macht ein großer Teil dieser Berechtigten davon keinen Gebrauch, sei es aus Unkenntnis über die eigene Berechtigung oder aus Besorgnis vor dem damit verbundenen Aufwand. Diese vermögenswirksamen Leistungen, die eine Auswahl an VL-fähigen Anlageoptionen wie Bausparverträge, Banksparpläne oder ETF-Sparpläne voraussetzen, sind eine finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber. Ergo lassen sich VL effektiv für den Aufbau von Vermögen nutzen.

Ab 2024 gelten dabei neue Regelungen, die die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf VL auf 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Paare anheben. Zugleich fällt hier die Unterscheidung zwischen Aktienfonds und Bausparverträgen weg.

Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage variiert je nach gewählter Anlageform: Bei Aktienfonds kann eine maximale Zulage von 20 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 400 Euro erzielt werden, während bei Bausparverträgen eine Zulage von 9 Prozent bis zu einer Grenze von 470 Euro gewährt wird.

Vermögenswirksame Leistung beim Arbeitgeber: Das ist wichtig

Für den Bezug vermögenswirksamer Leistungen ist in erster Linie eine Anstellung bei einem Unternehmen erforderlich, wodurch diese Form der Förderung ausschließlich für Arbeitnehmer, Auszubildende ab 16 Jahren, Richter, Beamte und Soldaten zugänglich ist. Freiberufler und Selbstständige sind von diesem Anspruch ausgeschlossen – hier gibt es keine VL.

Die Zuteilung vermögenswirksamer Leistungen erfolgt durch den Arbeitgeber, der diese zusätzliche finanzielle Unterstützung in der Regel freiwillig bereitstellt – mitunter gibt es Abweichungen bei branchenspezifischen Tarifverträgen.

Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist dann noch ein spezieller Sparvertrag notwendig, der für vermögenswirksame Einzahlungen qualifiziert ist. Dies ist beispielsweise ein herkömmlicher ETF-Sparplan, wie bei der digitalen Vermögensverwaltung OSKAR, die automatisiert und smart die Geldanlage via ETFs in Kombination mit vermögenswirksamer Leistung übernimmt.

Vermögenswirksame Leistung vom Staat beantragen: So funktioniert es

Bei Vorliegen eines Anspruchs empfiehlt es sich natürlich, die Möglichkeit vermögenswirksamer Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wer verzichtet schon freiwillig auf geschenktes Geld, das den Vermögensaufbau mit der Zeit beschleunigt. Eine Anfrage bei der Personalabteilung kann einfach klären, ob ein Anspruch besteht – Nachteile gibt es keine.

Nun gibt es jedoch den staatlichen Zuschuss, bei dem 700 Euro steuerfrei für den Vermögensaufbau verschenkt werden. Die Arbeitnehmersparzulage ist nämlich einfach eine staatliche Unterstützung, die speziell Geringverdienern beim Aufbau von Vermögen durch vermögenswirksame Leistungen zugute kommt. Diese Zulage ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, wobei eine Frist von vier Jahren zur Nachreichung besteht.

Für die Beantragung wird die Anlage VL benötigt, eine von der Bank ausgestellte Bescheinigung, die der Steuererklärung beizulegen ist. Die staatlichen Sparzulagen werden nach Ablauf der Laufzeit überwiesen.

700 Euro VL – wann zahlt der Staat den Zuschuss?

Die erforderlichen Belege für vermögenswirksame Leistungen werden vom Finanzinstitut direkt an das Finanzamt übermittelt. Für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage bestehen umfangreiche Fristen; so bleibt bis zum Ende des Jahres 2026 Zeit, um die Zulage für das Jahr 2022 zu beantragen. Dies dürfte wohl jedem Arbeitnehmer genügen.

Personen, die keine Einkommensteuererklärung einreichen, können dennoch die Zulage beantragen, indem sie den Mantelbogen ausfüllen und diesen an das Finanzamt senden.

Obgleich die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage jährlich erfolgen muss, erfolgt die Auszahlung des gesammelten Betrags durch das Finanzamt erst nach Ablauf des VL-Vertrages. Doch dann kommt ein hübsches Sümmchen Geld zusammen, das den Vermögensaufbau beschleunigt.

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