FinanzenInsolvenzrechtsreform: Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre
Dass Privatpersonen überschuldet sind, kommt verhältnismäßig häufig vor. Im Jahr 2020 konnten rund 9,87 Prozent der Deutschen ihre Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen – also etwa 6,85 Millionen Menschen über 18 Jahre. Eine Möglichkeit, sich aus dem Dilemma zu befreien, kann die Anmeldung zur Verbraucherinsolvenz, umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt, sein. Auf diesem Weg können natürliche Personen ihre Schulden in einem geordneten Verfahren abbauen.