Zwischen Adlerbrücke und Alter Markt Scheibe gesplittert: Offenbar erneut Steinwurf auf Schwebebahn

Wuppertal · Eine Schwebebahn ist am Donnerstag (20. August 2026) mutmaßlich mit einem Stein beworfen worden. Die Polizei fahndet nun nach zwei Jugendlichen.

Die defekte Scheibe.

Foto: Polizei

Der Vorfall ereignete sich gegen 18:35 Uhr während der Fahrt im Abschnitt zwischen den Haltestellen Adlerbrücke und Alter Markt in Richtung Oberbarmen. Nach Angaben aus dem Präsidium hat ein Fahrgast ausgesagt, zwei Jugendliche am Wupperufer auf Höhe eines Getränkemarktes gesehen zu haben. Einer von ihnen habe eine Wurfbewegung vollzogen, danach habe er einen Knall vernommen. Der rührte daher, dass die Scheibe gesplittert war. Verletzt wurde niemand.

Die nun gesuchten Jugendlichen sind laut Beschreibung etwa 15 bis 16 Jahre alt und circa 165 Zentimeter groß. „Der Steinewerfer hat schulterlange schwarze Haare und trug einen Pullover mit weißen Streifen. Eine Fahndung nach den beiden verlief negativ“, so die Polizei.

Sie hat die Ermittlung aufgenommen und bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu den beiden Personen machen können, sich unter der Telefonnummer 0202 / 284-0 zu melden.

Die Tat erinnert an einen Vorfall aus dem Jahr 2025. Seinerzeit hatte ein 13 Jahre alter Junge gestanden, zwei Züge der Wuppertaler Schwebebahn Abschnitt zwischen dem Alten Markt und der Station Adlerbrücke mit Steinen beworfen zu haben.

Der 13-Jährige, der kurz nach dem Vorfall von der Polizei zusammen mit anderen im Parkhaus am Alten Markt entdeckt worden war und schnell unter „dringenden Tatverdacht“ geriet, habe sein Verhalten selbst als „dummen Jungenstreich, als eine Art von Mutprobe“ bezeichnet und bedauere die Tat sehr, hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit mitgeteilt.

Wegen des Alters war der Junge „nicht deliktfähig“. Dennoch führte die Polizei damals eine sogenannte „Gefährderansprache“ durch und ihn eindringlich davor, „noch einmal so einen Blödsinn zu machen“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert. Zudem prüfte das Jugendamt, ob „Maßnahmen der Erziehungshilfe“ notwendig waren.

Auch bei der aktuellen Tat handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Wird der Täter ermittelt, droht ihm eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

(red/jak)