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Am Gedenktag für die Opfer der Progromnacht: Polizei untersagt Versammlung der "Rechten"

Am Gedenktag für die Opfer der Progromnacht : Polizei untersagt Versammlung der "Rechten"

Geht es nach dem Willen der Wuppertaler Polizei, darf die rechtsextreme Partei "Die Rechte" am Freitagabend (9. November 2018) keine Kundgebung auf dem Berliner Platz abhalten. Sie war unter dem Motto "Sicherheit, Recht und Ordnung - Oberbarmen muss endlich sicherer werden" angemeldet worden.

Das Polizeipräsidium Wuppertal als zuständige Versammlungsbehörde hatte dem Anmelder die rechtliche Auflage erteilt, dass die Versammlung nicht m Freitag stattfinden darf. Die Versammlung sei auf einen Zeitraum außerhalb des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus in der "Reichspogromnacht" zu verlegen, heißt es aus dem Präsidium.

Polizeipräsident Markus Röhrl: "Nach meiner rechtlichen Bewertung darf an diesem besonderen Gedenktag, der uns alle an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur erinnern und mahnen soll, eine Versammlung von Rechtsextremisten in Wuppertal nicht stattfinden."

Unklar ist noch, ob die "Rechten" vor Gericht gegen die Entscheidung klagen.