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Friedhof Wuppertal-Varresbeck: Keine Urnen mehr im Schutzgebiet

Friedhof Varresbeck : Keine Urnenbestattungen mehr im Landschaftsschutzgebiet

Auf dem Friedhof Varresbeck wird es keine weiteren Bestattungen in Urnenwaldgräbern mehr geben. Darüber hat der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal jetzt die Angehörigen informiert. Alle bereits beigesetzten Urnen können auf dem Waldgebiet bleiben. Die Waldgrabstätten können weiterhin besucht werden.

Zwischen 2005 und 2019 wurden in dem Waldgebiet im oberen Bereich des Friedhofs insgesamt 390 Bestattungen in Urnenbaumgräbern und Urnenwaldgräbern vorgenommen. Bei einem Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass die Urnen in einem Waldgebiet bestattet wurden, das zusätzlich Landschaftsschutzgebiet ist. Dort sind aber Beisetzungen grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Einschränkung wurde bei der Vergabe der Urnengräber von der vorherigen Friedhofsverwaltung nicht beachtet. Das teilte der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal, der erst seit Januar 2020 Eigentümer des Friedhofs Varresbeck ist, jetzt mit.

In einem Schreiben wurden alle Nutzungsberechtigten über den Sachverhalt informiert. „Wir bedauern es aufrichtig, dass wir gezwungen sind, Angehörige mit dieser Situation zu belasten. Umso wichtiger ist es jetzt für uns, die Hinterbliebenen, die verständlicherweise verunsichert und sehr betroffen sind, zu unterstützen und ihnen bei der Suche nach neuen Lösungen zu helfen“, sagt Ingo Schellenberg, Geschäftsführer des Evangelischen Friedhofsverbands. Alle bereits beigesetzten Urnen können auf dem Waldgebiet bleiben. Für die Angehörigen sind Besuche der Urnengräber weiterhin möglich, auch die Zuwegung bleibt unverändert bestehen. Das Waldgebiet ist auch in Zukunft ein ewiger Erinnerungsort, ohne dass nachgepachtet werden muss. Dazu gehört auch, dass die die Steine auf den Waldgräbern liegen bleiben und auch nach der Nutzungszeit nicht weggenommen werden.

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Allerdings sind keine weiteren Beisetzungen möglich und auch eine Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte kann nicht erfolgen. Das bedeutet, dass auch Grabstätten, die in dem Gebiet vorab gekauft wurden, beispielsweise um neben dem Partner oder den Eltern beigesetzt zu werden, nicht belegt werden können. In diesem Fall erstattet der Friedhofsverband die angefallenen Gebühren ab dem Jahr 2020 rückwirkend.

Falls Umbettungen gewünscht werden, will der Friedhofsverband dabei helfen, eine Alternative auf dem Friedhof Varresbeck zu finden. Dort gibt es beispielsweise Urnenrasengräber, Urnenwahlgräber und Urnengemeinschaftsgräber. Urnenwahlgräber im Baumfeld sind geplant. „Wir beraten die Angehörigen gerne und helfen ihnen bei der Suche nach einer Alternative“, sagt Ingo Schellenberg. Für eine Umbettung muss beim Ordnungsamt der Stadt Wuppertal eine Genehmigung beantragt werden. Diese wird gewährt, wenn dadurch eine Familienzusammenführung in einem anderen Grab möglich ist.

Bei einer Umbettung wird die Grabstätte geöffnet und die Urne aus der jetzigen Grabstelle herausgenommen und an der neuen Grabstätte wieder beigesetzt. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer kleinen Abschiedszeremonie mit seelsorgerlicher Begleitung durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer.