Lob der FDP-Fraktion Gestaltungssatzung für Cronenberg wird überarbeitet

Wuppertal · Als Folge einer Ratsanfrage der FDP-Fraktion wird die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern in Cronenberg angepasst. So soll es für die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf Modernisierungen und Farbgestaltung von Fallrohren und Dachrinnen oder auch Fassadensockeln weniger bürokratische Vorgaben geben.

 Der FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Schmidt.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Schmidt.

Foto: FDP

„Die Satzung sieht bislang vor, dass Fassadensockel ausschließlich in regionaltypischen Naturstein oder verputztem Mauerwerk zulässig sind, und lässt dabei außer Acht, dass es Wärmedämmschutz gibt, der optisch nicht von verputzten Mauerwerken zu unterscheiden ist. Nach der Überarbeitung soll die Satzung entsprechend angepasst werden, dass auch Sockel entsprechend gedämmt werden können, solange diese nicht aus Naturstein bestehen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Schmidt.

Ähnliches gelte für bergisch-grüne Fallrohre und Dachrinnen: „Die bisherige Satzung würde diese Farbgestaltung untersagen, dabei ist sie bei vielen historischen Fachwerkhäusern vorzufinden. Das wird nun berücksichtig und zukünftig für zulässig erklärt.“

Die Verwaltung setze damit ein Zeichen, meint Schmidt, „mit der Gestaltungssatzung in Cronenberg ein ausgewogenes Verhältnis schaffen zu wollen, zwischen dem ortstypischen Erscheinungsbild und einer realitätsnahen und unkomplizierteren Umsetzbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Mit den angekündigten Änderungen wird es auch möglich sein, dass Dächer auch der historische Ortskern mit modernen PV-Anlagen ausgestattet werden können, solange Optik, Positionierung und Gliederung der Module so gestaltet sind, dass sie das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigen.“

Ähnlich sehe es künftig mit der Farbgestaltung von Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder auch Vordächern aus, die neben dem bislang einzig zulässigen Anthrazitgrau auch in Moosgrün oder auch Edelstahl gestaltet werden dürfen. „Wir blicken der abschließenden Fassung der Gestaltungssatzung sehr positiv entgegen, wird diese doch im Sinne eines harmonischen Ortsbildes verbessert und bedeutet im Ergebnis einen Gewinn für den historischen Ortskern in Cronenberg und deren Bürgerinnen und Bürger“, findet Schmidt.