„Durch diese Fähigkeit wird die Stabilität der Stromnetze auch bei einem wachsenden Anteil dezentraler Energieerzeugung sichergestellt. Insbesondere geht es darum, die Versorgungssicherheit bei so genannten Hellbrisen zu gewährleisten“, so die WSW. Die Gesamterzeugungsleistung der steuerbaren Anlagen im Versorgungsgebiet beträgt 218 Megawatt.
Bei einer Hellbrise wird aufgrund der Wetterlage viel Wind- und Sonnenstrom ins Netz eingespeist. Um eine Netzüberlastung zu verhindern, müssen dann Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Einspeiseleistung reduziert oder sogar ganz abgeschaltet werden. Für solche kritischen Situationen haben die Netzbetreiber detaillierte Notfallpläne entwickelt. Der Steuerbarkeitstest ist Teil dieses Sicherheitskonzepts.
In den Test werden Stromerzeugungsanlagen und Speicher einbezogen, die nach den gesetzlichen Vorgaben durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein müssen. Welche dies sind, geht aus den Bestimmungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie aus den Technischen Anschlussregeln (TAR) hervor. Diese Anlagen müssen jährlich auf ihre Steuerbarkeit überprüft werden.
Für eine zuverlässige und allgemeine Kommunikation bittet die WSW Netz GmbH Anlagenbetreiber, „die im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere E-Mail-Kontaktdaten, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren“.