Amtsgericht Wilde Autojagd endet mit Geldstrafe

Wuppertal · Sage noch einer, die Mühlen der Justiz mahlen zu langsam. Nur eine Woche nach der Tat hat das Amtsgericht jetzt einen Ladendieb im beschleunigten Verfahren rechtskräftig verurteilt.

 ach einer spektakulären Verfolgungsjagd stellten mehrere Polizeiwagen das Fahrzeug mit dem Dieb auf der Berliner Straße. Zuvor war dessen Fahrer auf Beamte zugefahren, die ihn stoppen wollten.

ach einer spektakulären Verfolgungsjagd stellten mehrere Polizeiwagen das Fahrzeug mit dem Dieb auf der Berliner Straße. Zuvor war dessen Fahrer auf Beamte zugefahren, die ihn stoppen wollten.

Foto: Lotze

Der 38 Jahre alte Mann gestand, dass er aus einem Elberfelder Warenhaus Damenhandtaschen für mehr als 400 Euro stehlen wollte. Er hatte die Ware im Ausgangsbereich fallen gelassen, als ihn ein Detektiv aufhielt. Im Prozess wurde dann bekannt, dass die Ladendetektive den Mann nach einigen Formalitäten zunächst gehen ließen, weil er anscheinend Kontakt zu einer Frau gehalten hatte, die unerkannt fliehen konnte. Laut Staatsanwaltschaft beobachteten daraufhin Zivilfahnder der Polizei den 38-Jährigen, wie er an der Klotzbahn in einen Opel-Van neuerer Bauart einstieg. Auch dort soll eine Frau gesehen worden sein. Die Beamten hätten sodann versucht, das Auto aufzuhalten.

 Der Angeklagte (38) vor Prozessbeginn im Amtsgericht Wuppertal.

Der Angeklagte (38) vor Prozessbeginn im Amtsgericht Wuppertal.

Foto: Dirk Lotze

Bei dieser ersten Aktion soll sich der Fahrer des Vans widersetzt haben, indem er auf die Beamten zufuhr, so dass diese zur Seite springen mussten. Mehrere Stunden später erkannten Polizisten das Fluchtfahrzeug in Barmen wieder. Funkstreifenwagen keilten den Opel schließlich auf der Berliner Straße ein. Sie nahmen drei der sechs Insassen fest und stellten den Führerschein des Fahrers sicher. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

Tatsächlich erwähnte der 38-Jährige die beobachtete Frau aus dem Geschäft in seinem Geständnis: Sie habe ihm Geld versprochen, wenn er die Taschen für sie stehle. Darauf habe er sich eingelassen, da er selbst drei Tage zuvor aus Polen nach Deutschland gekommen sei, um hier zu arbeiten, der vermeintliche Auftraggeber ihn aber nicht beschäftigt habe.

Der Richter wies diese Schilderungen zurück: "Ich glaube Ihnen gar nichts von diesem Drumherum. Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass Sie eine Reihe Geschäfte abgeklappert haben." Er verhängte eine Geldstrafe von 450 Euro — ein Monatseinkommen bei den Verhältnissen des Mannes. Da der Verurteilte während der Tat in Deutschland nicht vorbestraft war, wurde er, so der Richter, "wie jemand bestraft, der unvorbelastet etwas stiehlt." Und er fügte hinzu: "Am Besten fahren Sie so schnell wie möglich zurück nach Polen..."
Der 38-Jährige kam am Ende der Verhandlung aus der Untersuchungshaft frei. Die Staatsanwaltschaft Stade sucht ihn zwar wegen anderer Ermittlungen, allerdings besteht dafür kein Haftbefehl.

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