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Landgericht: Waffe aus Mutters Besteckschublade

Landgericht : Waffe aus Mutters Besteckschublade

Straßenraub mit einem Käsebeilchen: Angeklagter (22) zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Angeblich war es eine Zufallstat, ein Handyraub, um Drogen zu kaufen — der unerwartet viel Beute brachte. Statt eines Telefons entriss ein 22 Jahre alter Angeklagter der 53-jährigen Geldbotin eines Elberfelder Restaurants eine Tasche mit 16.400 Euro — die Einnahmen eines Wochenendes. Den 22-Jährigen verurteilte das Landgericht jetzt in erster Instanz zu sechs Jahren Gefängnis: "Die enorm hohe Rückfallgeschwindigkeit, die er an den Tag gelegt hat, macht Angst", sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte war nur vier Monate zuvor aus der Jugendhaft gekommen — nach fast fünf Jahren wegen schwerer Überfälle in Wuppertal. Fast ein Jahr Gefängnis wurde ihm zur Bewährung ausgesetzt. Das Ausländeramt hatte begonnen, seine Ausweisung zu prüfen, weil er Kenianer ist.

Der Überfall auf die Geldbotin war geplant, stellte das Gericht fest. Mögliche Mitwisser waren nicht zu ermitteln. Zum Geständnis voller Widersprüche hatte der 22-Jährige im freundlichen Ton Fragen beantwortet — als könne er sich gar nicht vorstellen, dass man ihm nicht glaubt...

  • Der Angeklagte am ersten Verhandlungstag.⇥Foto: Schümmelfeder
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Er habe in eine Schule gewollt und sei Zick-Zack durch die City gelaufen. Er habe es auf ein Handy abgesehen gehabt, sich dann aber nicht gemerkt, in welche Tasche die 53-Jährige ihres steckte. Der Mann hatte mit einem Käsebeilchen Passanten abgewehrt, die ihn bis zur Festnahme verfolgten. Die Waffe kam aus der Besteckschublade seiner Ziehmutter.

Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft beantragt — zum Schutz der Allgemeinheit. Laut Gericht ist das rechtlich möglich, aber bei dem Alter des Angeklagten zu viel. Der Richter: "Der Gedanke, der da drin steckt, ist die Sicherungsverwahrung. Und auch wir haben das überlegt." Allerdings gehe das nicht, weil bisher ausnahmslos Jugendstrafen vorlagen. Die zornige Drohung des Gerichts: Bei neuen Taten wäre das anders.

Der Angeklagte kann Revision einlegen. Er bleibt bis zur Rechtskraft in Untersuchungshaft. Sein Opfer leidet weiter unter Verletzungen aus dem Angriff — und unter Angst.