Thermomix-Prozess Flut verärgerter Vorwerk-Kunden reißt nicht ab

Wuppertal · Die Prozessflut verärgerter Vorwerk-Kunden wegen der unangekündigten Markteinführung des TM6 reißt nicht ab. Viele derjenigen, die kurz zuvor noch das Vorgängermodell TM5 gekauft hatten, fordern nun auf dem Klageweg die Rückabwicklung des Vertrages. Bislang hatte das Amtsgericht die Klagen abgewiesen, in einem Fall war eine Klägerin in die Berufung beim Landgericht gegangen und hatte auch damit keinen Erfolg.Auch im aktuellen Fall machte die Amtsrichterin einer enttäuschten TM5-Besitzerin kaum Hoffnungen auf die geforderte Rückerstattung des Kaufpreises.

 Die Klägerin aus Bonn mit ihrem Anwalt.

Die Klägerin aus Bonn mit ihrem Anwalt.

Foto: Sabine Maguire

Die Prozessflut verärgerter Vorwerk-Kunden wegen der unangekündigten Markteinführung des TM6 reißt nicht ab. Viele derjenigen, die kurz zuvor noch das Vorgängermodell TM5 gekauft hatten, fordern nun auf dem Klageweg die Rückabwicklung des Vertrages. Bislang hatte das Amtsgericht die Klagen abgewiesen, in einem Fall war eine Klägerin in die Berufung beim Landgericht gegangen und hatte auch damit keinen Erfolg.Auch im aktuellen Fall machte die Amtsrichterin einer enttäuschten TM5-Besitzerin kaum Hoffnungen auf die geforderte Rückerstattung des Kaufpreises. Der Unterschied zu den bislang verhandelten Fällen: Die Frau aus Bonn hatte eine „Repräsentantin“ des Unternehmens zu sich ins Wohnzimmer eingeladen und diese danach gefragt, ob Vorwerk ein neues Modell auf den Markt bringen würde. Von der Dame habe sie daraufhin gehört, dass die das nicht wisse, aber ein Produktzyklus von zehn Jahren üblich sei.

„Darauf habe ich mich dann natürlich verlassen und den TM5 gekauft“, so die Klägerin im Vorfeld des Prozesses. Gekauft habe sie den Thermomix  im Januar 2019 - im März habe Vorwerk dann das Nachfolgemodell auf den Markt gebracht.

Das Vorwerk nicht verpflichtet gewesen sei, die Kunden über die Neueinführung des TM6 zu informieren - das war nach den Vorurteilen in anderen Verfahren auch in diesem Prozess unstrittig. Die zentrale Frage auf Klägerseite war hingegen eine andere: Welche Rolle spielen die „Repräsentantinnen“ im Direktvertriebs-Modell des Unternehmens, dessen Produkte man nur auf diesem Weg erwerben kann.

„Damit holt man sich Vorwerk ins Wohnzimmer“, so Roosbeh Karimi, der Anwalt der Klägerin. Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Berlin vertritt mehr als 15 Klägerinnen vor dem Wuppertaler Amtsgericht und konnte im ersten Verfahren im Januar bereits einen Erfolg verbuchen. Geklagt hatte eine Vorwerk-Kundin, bei der die „Repräsentantin“ bei der Vorführung des TM5 im eigenen Wohnzimmer die Frage nach einem neuen Modell klar verneint haben soll. Der Amtsrichter habe damals durchklingen lassen, dass Vorwerk den Prozess verlieren könne und aus Furcht vor einem Präzedenzfall habe das Unternehmen dann noch vor der Urteilsverkündung einen Vergleich vorgeschlagen: Die Kundin habe den neuen TM6 mit Extratopf bekommen,

Davon wollte die juristische Vertreterin des Unternehmens in dem nun verhandelten Fall der Klägerin aus Bonn nichts wissen. Man habe die Repräsentantin nicht informieren müssen, genauso wenig wie die Kunden. Das sieht Roosbeh Karimi anders, der dazu sagt: „Die entscheidende Rechtsfrage ist hier, ob Vorwerk meine Mandantin getäuscht hat.“ Als „Repräsentanten“ würden die selbständigen Handelsvertreterinnen aus Sicht der Kunden mit der Stimme von Vorwerk sprechen. „Ich weiß es nicht“ sei eine Aussage, die ein Unternehmen nicht machen könne - und schon mal gar nicht zu einem Zeitpunkt, an dem die bevorstehende Markteinführung des TM6 intern längst bekannt gewesen sein müsse.

Auf  konkrete Nachfrage müsse Vorwerk die Wahrheit sagen und das gelte auch für diejenigen, die das Unternehmen nach außen hin repräsentieren würden. Darauf, dass man die Handelsvertreterinnen nicht informieren würde, könne sich Vorwerk aus seiner Sicht nicht zurückziehen. „Ihr Geschäftsmodell fällt ihnen jetzt auf die Füße“, ließ Roosbeh Karimi die Unternehmensanwältin wissen. Dort scheint man sich hingegen ziemlich sicher zu sein, diesen Prozess nicht zu verlieren - ein Vergleichsangebot hat es bislang nicht gegeben. Das Urteil soll am 19. März verkündet werden.

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