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Prügelnder Polizist wurde erneut verurteilt

Prügelnder Polizist wurde erneut verurteilt

Ein 34-jähriger Polizeibeamter aus Wuppertal ist der Körperverletzung im Amt schuldig, weil er einen 17-Jährigen Solinger ungerechtfertigt im Dienst zusammengeschlagen hat. Damit hat das Landgericht in zweiter Instanz die Berufung des Angeklagten verworfen und eine achtmonatige Bewährungsstrafe bestätigt, die das Amtsgericht verhängt hatte.

Mit ihrer Entscheidung, die der Angeklagte bereits erneut anficht, werteten die Richter ein Sicherheitsvideo vom Parkplatz der Polizeiwache in der Solinger Innenstadt als entscheidenden Beweis. Daraus ging hervor, dass der 34-Jährige im September vor drei Jahren dem damaligen Jugendlichen nachsetzte, als der nach Ermittlungen und Blutprobe wegen angeblichen Partyärgers schon wieder an seine Eltern übergeben worden war. Der Angeklagte habe sein Opfer aus vollem Lauf und von hinten geschlagen, so dass der körperlich weit Unterlegene vier Tage im Krankenhaus bleiben musste. Der Vorsitzende Richter Christoph Märten: "Damit war jede Grenze einer Rechtfertigung überschritten."

Der Angeklagte, selbst Familienvater, hatte erklärt, der 17-Jährige habe auf dem Polizeiparkplatz randaliert, Polizisten beleidigt und ihn bedroht. Verteidiger Michael Kaps führte an, sein Mandant habe den Auftrag gehabt, den Jugendlichen wieder in Gewahrsam zu nehmen — und er habe dabei rechtens gehandelt.

Laut Urteil kann das Gericht nicht einmal nachvollziehen, warum der 17-Jährige überhaupt in der Nacht auf die Wache gebracht worden war. Die Polizei war zu einer Party gerufen worden: Da hatte der später Geschlagene aber womöglich gar nichts getan. Auch die Blutprobe sei überflüssig gewesen, stellte der Vorsitzende Richter fest: "Der Augenschein hätte genügt, um die Alkoholisierung festzustellen."

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Der Polizist soll 2.000 Euro Wiedergutmachung an die Familie seines Opfers zahlen, die nach Feststellungen des Gerichts durch den Polizeiübergriff erschüttert wurde. Die Mutter des Jugendlichen war sogar in psychologischer Behandlung: Sie war Augenzeugin der Schläge gegen ihren Sohn geworden. Weitere 3.000 Euro muss der Beamte an das Kinderhospiz Burgholz zahlen. Diese Geldauflagen liegen deutlich über denen, die das Amtsgericht verhängt hatte. Über dienstliche Konsequenzen gegen den Angeklagten wird in einem polizeiinternen Verfahren entschieden.

Der Angeklagte hat gegen das Landgerichts-Urteil Revision eingelegt.