Prozess gegen Ex-Dezernent Paschalis Staatsanwaltschaft: Anträge „bedeutungslos“

Wuppertal · Im Amtsgerichtsprozess gegen Ex-Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis nahm die Staatsanwaltschaft am 13. April Stellung zum 14-seitigen Beweisantrag der Verteidigung, über den die Rundschau schon berichtet hatte.

 Panagiotis Paschalis.

Panagiotis Paschalis.

Foto: Rainer Szesny

Die Meinung der Staatsanwaltschaft: Es handele sich bei dem Beweisantrag lediglich um eine „Beweisanregung“, deren Thema gar nicht klar sei. Neue Zeugen aus Staatsanwaltschaft und Polizei zu hören, brächte „keine neuen Erkenntnisse“, Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, der erst seit November 2020 im Amt sei, könne keinerlei Aussagen zum ASS-Komplex machen. Die entsprechenden Anträge der Verteidigung auf Zeugenladung lehnt die Staatsanwaltschaft deswegen als „bedeutungslos“ ab. Ebenso die Position zur Forderung, einen Gutachter beziehungsweise Sachverständigen einzuschalten: Auch dies, so die Staatsanwaltschaft, sei abzulehnen, da der Verbleib des Geldes aus dem ASS-Geschäft geklärt sei.

Mit Blick auf das Zustandekommen der jetzt laufenden Gerichtsauseinandersetzung formulierte die Anklagevertretung so: Zu keiner Zeit habe es einen Anfangsverdacht gegen Oberbürgermeister, Stadtkämmerer oder andere Rathausmitarbeiter gegeben. Die von Panagiotis Paschalis „ins Blaue hinein formulierte Unrechtsvereinbarung“ sei „mit den Tatsachen unvereinbar“ und stelle „einen konstruierten Tatverdacht“ dar. Das hätte Paschalis, der selbst Jurist ist, klar sein müssen. Als Reaktion warf Paschalis-Verteidiger Endrik Wilhelm der Staatsanwaltschaft vor, „bewusst nicht verstehen zu wollen, worum es bei diesem Verfahren geht“. Dreh- und Angelpunkt sei die Frage, was mit dem Geld aus dem ASS-Kfz-Zulassungsgeschäft – an der Haushaltshoheit des Stadtrates vorbei – passiert sei. Rechtsanwalt Endrik Wilhelm: „Es geht hier nicht um eine Bargeld- oder Schwarzgeldkasse.“

Die Verteidigung hatte in ihrem Beweisantrag von einem „Reptilienfonds“ gesprochen – und Vergleiche mit Reichskanzler Bismarck oder Ex-Bundeskanzler Kohl gezogen. Wie diese habe Stadtkämmerer Johannes Slawig eine „politische Gefälligkeitskasse für von ihm persönlich favorisierte Zwecke“ genutzt – und es sei ihm damit gelungen, „seine Machtposition“ auszubauen.

Als Zeuge ausgesagt hat im weiteren Verlauf des Verhandlungstages am 13. April ein langjähriger, seit 2014 pensionierter Teamleiter des Straßenverkehrsamtes. Der Mann, der, wie er sagte, „mehrere Jahre lang mit dem Thema ASS befasst war“, berichtete davon, dass es zu den Zahlen der ASS-Fahrzeugzulassungen „regelmäßige Nachfragen aus der Rechnungsstelle des Ordnungsamtes“ gegeben habe. Anhand dieser Zahlen sei dann ein Geldbetrag ausgerechnet worden, den die Firma ASS erstattet bekam. Vermutlich, so der Zeuge, sei es dabei um die Wuppertal-Werbeaufkleber gegangen, die auf allen von ASS in Wuppertal zugelassenen Autos angebracht werden sollten.

Amtsrichterin Bittner kündigte nach der Vernehmung des Ex-Teamleiters an, den von jenem namentlich genannten Ordnungsamtsmitarbeiter, der regelmäßig wegen der Zulassungszahlen angerufen habe, als zusätzlichen Zeugen vorladen zu wollen. Zwischenzeitlich übrigens hatte Richterin Bittner die Stadt „im Wege der Amtshilfe um die Herausgabe von (weiteren) amtlich verwahrten Schriftstücken bezüglich des Komplexes ASS/WMG“ gebeten. Im Amtsgerichtsschreiben heißt es: „Die Anfrage bezieht sich auf sämtliche in der Stadtverwaltung Wuppertal insoweit vorhandenen Unterlagen.“

Gegenüber der Rundschau erklärte das Presseamt, die Stadt habe die gewünschten Unterlagen dem Gericht zur Verfügung gestellt.

Der Prozess wird am 4. Mai fortgesetzt.

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