Prozess in Wuppertal Paschalis-Prozess: Verteidigung will Schneidewind als Zeuge

Wuppertal · Beim Verhandlungstag am 25. März im Prozess gegen Ex-Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis gab es die mittlerweile 16. Aussageverweigerung.

 Wuppertals abgewählter Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis (rechts) steht wegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht. Links im Bild sein Verteidiger Professor Endrik Wilhelm.

Wuppertals abgewählter Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis (rechts) steht wegen übler Nachrede vor dem Amtsgericht. Links im Bild sein Verteidiger Professor Endrik Wilhelm.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Von seinem Recht, nicht auszusagen, um sich selbst nicht möglicherweise zu belasten, machte diesmal ein langjähriger Grünen-Kommunalpolitiker Gebrauch. Der 62-Jährige war und ist Mitglied des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses. Das und die Tatsache, dass der Politiker seinerzeit in der Sache ASS Akteneinsicht gehabt habe, so Amtsrichterin Bittner, begründe das Recht des Zeugen, nicht auszusagen. Professor Dr. Endrik Wilhelm, Verteidiger von Panagiotis Paschalis, dazu: „Das begründet doch kein Aussageverweigerungsrecht. Das ist doch Unsinn.“ Die Reaktion des den Zeugen begleitenden Rechtsanwaltes in Richtung Verteidigung: „Ebenso wie die Unrechtsvereinbarung.“

Diese – sowie etliche weitere Aspekte – waren im weiteren Verlauf des Prozesstages Gegenstand eines 14-seitigen Beweisantrages der Paschalis-Verteidigung. Darin werden die Verlesung zahlreicher stadtverwaltungs- und staatsanwaltschaftsinterner Schriftverkehre sowie die Vernehmung einer ganzen Reihe von (teilweise neuen) Zeugen beantragt: Genannt werden beispielsweise Oberbürgermeister Professor Dr. Uwe Schneidewind, Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes und der Stadtkämmerei, zwei frühere und der aktuelle Geschäftsführer der Wuppertal Marketing GmbH (WMG) sowie zwei Mitarbeiterinnen der WMG, zwei Staatsanwältinnen sowie Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und ein Kriminalpolizeibeamter. Außerdem will die Verteidigung „den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses zur Durchsuchung des Wuppertaler Rathauses nach sämtlichen im Zusammenhang mit dem ASS-Geschäft stehenden Dokumenten und Daten sowie deren Beschlagnahme für Zwecke des laufenden Strafverfahrens“ erreichen.

Zusätzlich hat der Verteidiger des früheren Rechtsdezernenten beantragt, eine „kurzgutachterliche Stellungnahme“ des Juristen Professor Dr. Christoph Gröpl, der am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität des Saarlandes tätig ist, zu verlesen.

In dessen siebenseitigen „haushaltsrechtlichen Überlegungen“, die der Rundschau vorliegen, heißt es, Gröpl komme zu dem Ergebnis, dass „die geschilderten Haushalts- und Geschäftsvorfälle“ zwischen Kommune und Fahrzeughändler (gemeint ist die Firma ASS) sowie zwischen Kommune und deren Eigengesellschaft (gemeint ist die WMG) „nicht ordnungsgemäß im Haushaltsplan der Kommune veranschlagt und nicht ordnungsgemäß in den Büchern der Kommune geführt wurden“. Am Ende des Textes ist zu lesen: „Mithin steht zu vermuten, dass in diesem Umfang gegen das kommunale Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen verstoßen wurde. Ungeachtet der Haushaltsrechtswidrigkeit wäre zu prüfen, ob sich die verantwortlichen Amtsträger dabei schuldhaft verhalten haben.“

Die Verteidigung des wegen übler Nachrede angeklagten Ex-Dezernenten spricht im weiteren Verlauf des Beweisantrages bezüglich der zahlreichen Aussageverweigerungen in Sachen ASS davon, dass „alle mutmaßlich Beteiligten aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung ein Schweigekartell bilden“.

Außerdem wird der Vorwurf der üblen Nachrede in den Blick genommen: Der beruht auf einer Aussage von Panagiotis Paschalis in einem Artikel der Wuppertaler Rundschau vom 15. Dezember 2018, wo Paschalis sagte: „Ich gehe von einer Unrechtsvereinbarung der Stadtspitze und des Rechnungsprüfungsamtes aus“. Rechtsanwalt Wilhelm wertet das als „Schlussfolgerung aus einer umfangreichen Recherche“, die eine „Meinungsäußerung“ darstelle.

Fazit der Verteidigung: Die Rechtslage gebe den Strafbefehl nicht her. Dezernent Paschalis habe „seine Dienstpflicht erfüllt“ – und sei „schlicht der falsche Angeklagte“.

Einen (aussagebereiten) Zeugen gab es am 25. März auch: Den Leiter des Bürgeramtes, dem im Jahr 2016 auch noch das Straßenverkehrsamt unterstand. Heute gehört das Straßenverkehrsamt zum Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, der von Stadtdirektor Johannes Slawig geleitet wird. Der Amtsleiter berichtete davon, dass er, seinerzeit als Neuling in seiner Funktion, das ASS-Geschäft habe verstehen wollen – und es „irgendwie seltsam“ fand. Außerdem habe „man im Amt Zweifel gehabt, ob das alles rechtlich so möglich ist“. Der Zeuge: „Ich habe versucht, das aufzuklären, und Herrn Paschalis als meinen vorgesetzten Dezernenten in Kenntnis gesetzt.“

Als das Zulassungsgeschäft zwischen Stadt beziehungsweise WMG und ASS beendet wurde, weil ASS nur eine Briefkastenadresse, aber keine Firmenniederlassung in Wuppertal hatte, habe die Stadtkämmerei, so der Zeuge weiter, eine Kompensation dieses finanziellen Verlustausfalles im Bürgeramt gefordert. Der Amtsleiter gab zu Protokoll, das sei über Personalkosten geschehen: Man habe entgegen ursprünglicher Planungen keine drei zusätzlichen Mitarbeiter bekommen. Bei einem Gespräch zu diesem Thema zwischen Stadtkämmerer Slawig, Dezernent Paschalis und ihm selbst habe er sich, so der Zeuge, „seltsam gefühlt, denn ich sollte ja Geld abdrücken“.

Der von der Paschalis-Verteidigung gegen Richterin Bittner am 10. März gestellte Befangenheitsantrag ist übrigens durch Beschluss des Direktors des Amtsgerichtes unterdessen abgelehnt worden. Der Prozess wird am 13. April fortgesetzt. Die weitere Terminplanung des Verfahrens reicht nun bis Ende Juni.

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