Wuppertaler Jobcenter Online-Termine für ukrainische Geflüchtete

Wuppertal · Ab Mittwoch (1. Juni 2022) haben aus der Ukraine geflüchtete Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Um einen Neuantrag beim Wuppertaler Jobcenter zu stellen, können ab sofort Termine online gebucht werden. Die Anträge selber werden im Jobcenter / Haus der Integration (Friedrich-Engels-Allee 28, 3. Etage) gestellt.

 Schlange vor dem Haus der Integraton im März 2022.

Schlange vor dem Haus der Integraton im März 2022.

Foto: Christoph Petersen

Wer kann einen Termin buchen?

Alle ukrainischen Geflüchteten, die noch keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Wuppertal gestellt haben, können einen Termin buchen. Es muss nur ein Termin pro Familie (Bedarfsgemeinschaft) vereinbart werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) erhalten hat oder erst nach dem 1. Juni 2022 in Wuppertal registriert wird und noch keine finanzielle Hilfe beantragt hat.

Kann man einen Termin buchen, wenn man noch nicht über eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügt?

Es besteht nur dann ein Anspruch auf Leitungen nach dem SGB II, wenn man über eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach §24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verfügt. Wer dieses Dokument erst im Laufe des Monats Juni 2022 erhält und vorher wirtschaftliche Hilfe nach dem AsylblG bezieht, hat erst ab dem 1. Juli 2022 ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. „Bitte vereinbaren Sie trotzdem rechtzeitig einen Termin für einen Neuantrag beim Jobcenter, damit wir Zeit haben, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die Fiktionsbescheinigung oder den Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG können Sie nachreichen, sobald sie Ihnen ausgestellt werden. Sodann kann schnell über Ihren Antrag entschieden werden“, so das Jobcenter.

Wer braucht keinen Termin zu vereinbaren?

Bisher wurden ukrainische Geflüchtete, die Leistungen nach dem AsylblG erhalten haben und denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung erteilt wurde, vom Jobcenter zur Neuantragstellung eingeladen. Wer auf diesem Weg bereits einen Termin erhalten und/oder bereits einen Neuantrag beim Jobcenter gestellt hat, braucht keinen weiteren Termin zu vereinbaren.

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