Urteil vor dem Landgericht Wuppertal Nachbarin erwürgt: Elf Jahre Haft

Wuppertal · Ein 54-jähriger Angeklagter aus Elberfeld muss wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den arbeitslosen und nicht vorbestraften Bodybuilder am Freitagmorgen (9.

 Der Angeklagte vor Gericht.

Der Angeklagte vor Gericht.

Foto: Dirk Lotze

Dezember 2016). Der Mann hatte zugegeben, am 4. Dezember vergangenen Jahres eine 23-jährige Nachbarin im Treppenhaus getötet zu haben.

Laut Feststellungen hat er sich während eines Angriffs entschlossen und sein Opfer erwürgt oder erdrosselt. Die Frau wohnte zumindest zeitweise als einzige weitere Mieterin in dem Haus mit dem Angeklagten und seiner Mutter. Der Angeklagte hatte erklärt, das Opfer zufällig beim Müllraustragen getroffen zu haben. Der Vorsitzende Richter stellte klar: "Das glauben wir nicht."

Dem Gericht zufolge hatte der 54-Jährige über Monate versucht, eine Beziehung zur jüngeren Frau aufzubauen. Schließlich habe er seinem Opfer sogar massiv nachgestellt und etwa mitverfolgt, wann sie sein WLAN mitbenutzte. Dem Gericht zufolge war die Frau psychisch stark beeinträchtigt. Sie stammte aus Afrika und soll von Schleusern auf der Flucht zur Prostitution gezwungen worden sein. Um mehr Druck zu erzeugen habe man sie dort mit einem "Vodoo-Zauber" belegt.

Das Gericht nahm als unwiderlegt an, dass es vor der Tat im Treppenhaus zunächst verbalen Streit gegeben hat. Der 54-Jährige hatte erklärt, es sei um seine finanzielle Situation gegangen und darum, dass er mit seiner Mutter lebte. Das spätere Opfer habe ihn beleidigt: "Ich will deine Hilfe nicht. Hättest du besser beizeiten deinem Vater geholfen, dann würde der noch leben." Diese Einzelheiten des Streits wies das Gericht als unglaubwürdig zurück: "Solche komplizierten Vorwürfe halten wir für nicht wahrscheinlich."

Nach der Tat hatte der Angeklagte sein Opfer in dessen eigene Wohnung geschleppt und dort über mehrere Tage in der Badewanne unter Wasser versteckt. Die Leiche wurde von einer Halbschwester entdeckt, die besorgt nach der 23-Jährigen gesucht hatte und einen Schlüssel zur Wohnung hatte.

Laut Gericht hat sich der Mann im Bekanntenkreis systematisch eine falsche Legende als Arzt und Wissenschaftler aufgebaut. Zudem habe er Verfolgungsvorstellungen beschrieben. Über einen anderen Sportler in einem Fitness-Center soll er eine Waffe zu kaufen versucht haben. Die brauche er, "wenn alles zusammenbricht".

Der Angeklagte gilt als uneingeschränkt schuldfähig. Laut Gerichtspsychiaterin soll er regelmäßig empfindlich reagiert haben, wenn sein Ehrgefühl angegriffen wurde. Die Richter folgten weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der elfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Verteidiger Michael Rellmann hatte wegen der Gesamtumstände der Tat eine ausnahmsweise mildere Strafe von sechs Jahren beantragt.

Das Urteil ist noch angreifbar. Der Angeklagte bleibt bis zur Rechtskraft in Untersuchungshaft.

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