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Anwohner gewannen Rechtsstreit: Gerichts-Flop für Ordnungsamt

Anwohner gewannen Rechtsstreit : Gerichts-Flop für Ordnungsamt

Im Streit um ein fragwürdiges Knöllchen zog die Stadt gegen ein Elberfelder Ehepaar vor das Amtsgericht — und verlor.

Über den Auslöser des Disputs hatte die Rundschau bereits im Januar berichtet. Die Fakten: Am 9. September 2016 parkte Marianne R. — wie so oft — in einer privaten Wohnanlage an der Birkenhöhe. Und zwar auf einem nicht separat markierten Stellplatz in Richtung der zum Objekt gehörenden Tiefgaragen-Einfahrt, den man vor Jahren für Besucher angelegt hatte.

Ehemann Joachim R. legte Widerspruch ein und berief sich darauf, dass an der fraglichen Stelle weder eine Feuerwehrzufahrt noch ein Parkverbot ausgewiesen ist. Eine Ortsbesichtigung der Rundschau bestätigte das: Der Hinweis auf eine Feuerwehrzufahrt hängt deutlich weiter oben an einem Zaun, das entsprechende Halteverbotsschild schließt die fragliche Stellfläche erkennbar nicht ein.

Das Ordnungsamt sah das trotzdem anders und blieb hartnäckig: "Nach persönlicher Überprüfung des Sachverhaltes komme ich zu dem Ergebnis, dass die Verwarnung zu Recht erfolgte", so die Antwort des damaligen Ordnungsamtsleiters Michael Wolff (inzwischen im Ruhestand). Und nicht nur das. Am 8. Dezember folgt ein weiterer Bescheid: Jetzt sind — inklusive Gebühren und Auslagen — bereits 63,50 Euro fällig. Die das Ehepaar nicht zahlt: "In all den Jahren, die wir hier wohnen, hat es nie eine Verwarnung wegen Falschparkens gegeben. Übrigens auch nach besagtem Vorfall nicht mehr."

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Das Ordnungsamt delegierte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft — im März folgte die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ergebnis: Freispruch für Marianne R. "Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Fahrbahn trotz des parkenden Wagens breit genug ist, um Feuerwehrfahrzeugen die Einfahrt zu ermöglichen und von daher das Knöllchen nicht gerechtfertigt ist", so Carmen Schlosser, Pressesprecherin des Amtsgerichtes, über das Urteil.

Und das ist jetzt seit wenigen Tagen auch rechtskräftig ...